Betriebsführung Abwasseranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/308
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güglingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74363
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gueglingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Abwasseranlagen
Gegenstand der Vergabe ist die 10jährige Betriebsführung der Abwasseranlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu (GVV).
1. Technische Betriebsführung und Wartung der Verbandskläranlage:
Regelmäßige Tätigkeiten, die zur Betriebsführung der Verbandskläranlage erforderlich sind.
2. Ingenieurtechnische Betriebsleitung und Beratung:
Übernahme der Betriebsleiterfunktion und der Betriebsverantwortung für die mit dem Betrieb der Kläranlagen verbundenen Tätigkeiten.
3. Betriebsmittelbeschaffung und Bewirtschaftung:
Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungsleistungen für den Unterhalt der Kläranlage und der Abwasserbehand-lungsanlagen im Namen und auf Rechnung des GVV.
4. Planung und Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen
Jährliche Vorlage eines Betriebs- und Investitionsplans, der Instandsetzungsmaßnahmen sowie Erneuerungsmaßnahmen umfasst.
5. Schadensermittlung und - beseitigung
Ermittlung des Schädigers sowie die Erstabsicherung bei durch Dritten verursachte Schäden.
6. Sicherstellung des Personalkörpers vor Ort
Vorlage eines Personalkonzept zur Absicherung der Betreuung vor Ort.
In Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERG5C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des GVV, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx