Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappchafts-Klinik in Wolkenstein/OT Warmbad Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 2.012.029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappchafts-Klinik in Wolkenstein/OT Warmbad
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik, Am Kurpark 10, 09429 Wolkenstein/OT Warmbad.
Wolkenstein/OT Warmbad
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik, Am Kurpark 10, 09429 Wolkenstein/OT Warmbad. Es handelt sich überwiegend dabei um Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen die Benutzung eines Taxi-/Mietwagens erforderlich ist.
Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von Einzelfahrten (oder auch Sonderfahrten/Abrechnung über Besetzt-Kilometer).
Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappchafts-Klinik in Wolkenstein/OT Warmbad
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.