Wirtschaftsprüferleistungen für die Geschäftsjahre 2022 ff. - insbesondere Prüfung der Jahresrechnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-FIN_EU7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüferleistungen für die Geschäftsjahre 2022 ff. - insbesondere Prüfung der Jahresrechnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Gegenstand der Ausschreibung ist die Prüfung der Jahresrechnung nach Prüfstandards und Prüfhinweisen des IDW bei der DFG für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 und optional für die Jahre 2025 und 2026.
Die Prüfung der Jahresrechnung umfasst jährlich folgende Leistungen:
- Die Prüfung der Jahresrechnung sowie der Vermögensrechnung der DFG nach der Bundeshaushaltsordnung.
- Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse von zur Zeit neun nichtrechtsfähigen, teils treuhänderisch verwalteten Stiftungen
- Prüfung gemäß Fragenkatalog des BMBF sowie des aktuellen Fragekatalogs hierzu nach IDW-Prüfstandard, soweit je für die DFG in der Rechtsform eines e.V. anwendbar.
- Weitergehende Aufgliederung und Erläuterungen der Jahresrechnung
- Hinweise über den Prüfungsbericht hinaus, soweit erforderlich (Management Letter)
- Optionale Sonderleistungen im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung oder unterjährig
Optionale Sonderleistungen im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung oder unterjährig.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Der Auftrag sollte in einem Offnene Verfahren vergeben werden. Der erstplatzierte Bieter hat sein Angebot zurückgezogen. Die verbliebenen Angebote entsprechen den Bedingungen nicht. Daher hat der AG das Verfahren aufgehoben und vergibt den Auftrag in einem neuen Verfahren mit den aus dem aufgehobenen Verfahren verbliebenen Bietern. Die Anforderungen bleiben unverändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftsprüferleistungen für die Geschäftsjahre 2022 ff. - insbesondere Prüfung der Jahresrechnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.