Neubau Studentisches Wohnen Ludwigsburg - Tief-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentisches Wohnen Ludwigsburg - Tief-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Auf dem Grundstück in der Friedrichstraße 51, Ludwigsburg plant das Studierendenwerk Stuttgart AöR den Neubau eines Studierendenwohnheims mit Tiefgeschoss. Das Baugrundstück liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Ludwigsburg.
Nach Süden wird die Baufläche durch die Friedrichstraße begrenzt. Nach Osten hin bildet die Königsallee die Grenze. Nach Norden und Westen hin befindet sich Bestandsbebauung.
Angaben nach DIN 18299
Ludwigsburg, Friedrichstraße 51
Bodenbewegung 250 m3 Auffüllung auf TG 500 m3 Asphaltarbeiten 1.100 m2 Stufenanlagen 85 lfm Sitzstufen 105 lfm Mauerscheiben 35 lfm Bäume/Solitärgehölze 22 stk Rasen 430 m2 Pflanzfläche 470
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten-, Landschafts- und Tiefbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg/N
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71691
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWBunzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]