Erweiterung und Umbau Marie-Curie-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: 20210811_IPM_MCS_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau Marie-Curie-Gymnasium
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Umbau mit Teilrückbau und Erweiterungsbau und Ausbauarbeiten des Marie-Curie-Gymnasiums, Gräulinger Str.15, in Düsseldorf.
Marie-Curie-Gymnasium Gräulinger Straße 15 40625 Düsseldorf
Die Maßnahme umfasst den Umbau mit Teilrückbau und Erweiterungsbau und Ausbauarbeiten des Marie-Curie-Gymnasiums, Gräulinger Str.15, in Düsseldorf.
- Erweiterungsbau BGF 2.391 m²,
- Bestandsgebäude BGF 7.071 m² (ohne KG ohne Umbau).
Es wird an den bestehenden Baukörper eine Erweiterung mit einer annähernd quadratischen Grundfläche angebaut. Die Erschließung des neuen Baukörpers erfolgt über den Flur im Norden, von dem auch eine geplante Mittelzone erreicht wird.
Die angrenzenden Räume im Bestandsgebäude zwischen Erweiterung und dem ersten Treppenhaus werden derart umgebaut, so dass über alle Geschosse eine Verbindung zur Erweiterung gewährleistet ist.
Hinzu kommt der Umbau der naturwissenschaftlichen Räumlichkeiten im Aulagebäude des Bestandes sowie notwendige allgemeine Sanierungsmaßnahmen im Bestand wie die Erneuerung der Abhangdecken.
Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von 2 Bestandsgebäuden gehören zum Leistungsumfang. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgen bauseits.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bieter werden gebeten, Rückfragen zu den der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots beigefügten Unterlagen ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Angebote für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: 117/5707/0914
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern.
2. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Verhandlungsverfahren weitere
Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb einige Unterlagen noch nicht fest.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2RRUTF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.