FTTB Breitbandausbau "Weiße Flecken" Fichtenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FB-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
FTTB Breitbandausbau "Weiße Flecken" Fichtenberg
FTTB Ausbau im gesamten Gemeindegebiet Fichtenberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im gesamten Gemeindegebiet Fichtenberg soll der FTTB Ausbau durchgeführt werden. Die Leistungen umfassen die kompletten Tiefbauarbeiten und den Kabeleinzug. Die Trassen verlaufen innerorts und außerorts.Dabei handelt es sich um:Leitungsgraben unbefestigt ca. 18.000mLeitungsgraben befestigt ca. 10.000mRohrverbunde 4*20/15 ca. 36.000mRohrverbunde 12*10*6 ca. 57.000mEinzelpipes 10/6 ca. 4.000mKabelschächte ca. 39 StNetzverteiler ca. 82 StHausanschlüsse ca. 200 StODTR Messungen ca. 870 St24 Faser-Kabel/E9 ca. 22.250m288 Faser-Kabel/E9 ca. 30.500mBackbone Glasfaser-Gelmuffen 11 StThermische Funktionsspleiße 2.120 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.