Braunkohlelieferung für die Donnerberg-Kaserne in Eschweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 6002272357-BwDLZ Aachen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Braunkohlelieferung für die Donnerberg-Kaserne in Eschweiler
6002272357-BwDLZ Aachen
Donnerberg-Kaserne in Eschweiler
Jährliche Lieferung von ca. 2000-3000 t Braunkohlebriketts 3 " bzw. 6 " inkl. der Entsorgung der Verbrennungsrückstände für die zentrale Versorgungsanlage der Donnerberg-Kaserne, Birkengangstr. 140, 52249 Eschweiler. Der Abruf erfolgt wochenweise während der Heizperiode (ca. August-April) im Schnitt ca. 350 t/Woche. Diese Menge muss arbeitstäglich mit ca. 75 t bedient werden. Reaktionszeit im Notfall: 36 Std.
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
(nicht älter als 3 Monate zum Termin der Abgabefrist des Teilnahmeantrags),
(Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
haben eine gleichwertige Bescheinigung oderUrkunde einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslandes beizubringen),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V
034),
— Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft
(B-V 047) sofern zutreffend.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.
Jährliche Lieferleistung von ca. 2000-3000 t Braunkohlebriketts 3 " bzw. 6 " inkl. Entsorgung der Verbrennungsrückstände. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferungen zu dem vom Auftraggeber angegebenen Liefertermin zu erbringen. In Notfällen erfolgt eine unverzügliche Belieferung. Der Abruf erfolgt wochenweise während der Heizperiode (ca. August - April) im Schnitt ca. 350 t/Woche. Diese Menge muss arbeitstäglich mit ca. 75 t bedient werden. Reaktionszeit im Notfall: 36 Std.
Abschnitt IV: Verfahren
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit