Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ist ein regionales Versorgungsunternehmen mit starker Verwurzelung am Niederrhein und Umgebung. Neben dem Vertrieb klassischer Versorgungsprodukte nimmt das Thema erneuerbare Energien und Elektromobilität eine immer größere Bedeutung in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ein.
Da sich die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH am Niederrhein als wichtigen Partner in der Mobilitätswende sieht, soll vor allem die öffentliche Ladeinfrastruktur sukzessive und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Für dieses Vorhaben hat sich die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH zum Ziel gesetzt, die Ladeinfrastruktur in 2022 und 2023 mit dem Aufbau von 82 AC-Ladesäulen und 25 DC-Ladesäulen voranzutreiben. Der Aufbau der Ladestationen soll sowohl innerhalb des NEW-eigenen Versorgungsgebietes als auch in angrenzenden Versorgungsgebieten erfolgen.
Lieferung von 34 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung max. 30 kW, mit integriertem Netzanschluss.
Mönchengladbach
Lieferung von 34 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von max. 30 kW mit integriertem Netzanschluss gemäß aktuell geltenden LSV und TAB des Netzbetreibers.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Steckdose: Typ 2;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament / Ständerwerk (inkl. Sockelfüller);
- Optional: nachrüstbar gemäß LSV ab 07/2023 (bspw. mögliche Nachrüstung eines Kreditkartenterminals oder einer vergleichbaren rechtskonformen Lösung).
Lieferung von 48 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung max. 30 kW, Anschluss über separaten Verteilerschrank.
Mönchengladbach
Lieferung von 48 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von max. 30 kW (Anschluss über separaten Verteilerschrank) gemäß der aktuell geltenden LSV.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Steckdose: Typ 2;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament / Ständerwerk (inkl. Sockelfüller);
- Optional: nachrüstbar gemäß LSV ab 07/2023 (bspw. mögliche Nachrüstung eines Kreditkartenterminals oder einer vergleichbaren rechtskonformen Lösung).
Lieferung von 24 Stück DC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung mind. 150 kW.
Mönchengladbach
Lieferung von 24 Stück DC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von mindestens 150 kW (bzw. 2 x 75 kW) gemäß der Novellierung der LSV ab dem 01.07.2023.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Angeschlagenes Kabel: CCS;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament (inkl. Sockelfüller);
- Integriertes Kreditkartenterminal oder Vergleichbares zur barrierefreien Abrechnung gemäß der LSV 07/2023.
Lieferung von 1 Stück DC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung mind. 300 kW.
Mönchengladbach
Lieferung von 1 Stück DC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von mindestens 300 kW (bzw. 2 x 150 kW) gemäß der Novellierung der LSV ab dem 01.07.2023.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Angeschlagenes Kabel: CCS;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament (inkl. Sockelfüller);
- Integriertes Kreditkartenterminal oder Vergleichbares zur barrierefreien Abrechnung gemäß der LSV 07/2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB.
2) Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
1) Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der beste-henden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
3) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren.
1) Anforderungen an die Ladeinfrastruktur:
a. Für jeden einzelnen Ladesäulentypen ist die Baumusterprüfbescheinigung des Eichamts einzureichen (Zertifikat, das von der PTB ausgestellt wird und die Eichrechtskonformität bestätigt).
b. Sämtliche Bauteile innerhalb der Ladesäulen müssen VDE-konform sein.
c. Relevant für Los 1 (Ladesäule mit direktem Netzanschluss): sämtliche Bestandteile der Ladesäulen müssen den TAB (technischen Anschlussbedingungen) des Netzbetreibers entsprechen. Bei der Angebotsabgabe für die Lose 3 und 4 muss mindestens eine der max. fünf Referenzen eine DC-Ladesäule beinhalten.
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
3) Mindestens zwei und maximal fünf Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten drei Jahren innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz über Lieferungen und Leistungen, die mit der zu vergebenden Lieferung und Leistung vergleichbar sind. Bei der Angebotsabgabe für die Lose 3 und 4 muss mindestens eine der max. fünf Referenzen eine DC-Ladesäule beinhalten. Für den Nachweis der Eignungskriterien ist das "Formular Teilnahmebedingungen" zu verwenden.
Die NEW Niederrhein Energie u. Wasser GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird die NEW Niederrhein Energie u. Wasser GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E31554991 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.