Sicherheitsdienst Covid-19 Zusatzleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/17/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Covid-19 Zusatzleistungen
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Eingangsbereichen der Krankenhäuser Merheim, Holweide, Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße sind alle Gefahren und Schäden abzuwenden.
Aus diesem Auftrag ergeben sich folgende Hauptaufgaben:
- Ein- Auslasskontrollen
- Personenschutz
- Ausübung des Hausrechtes
- Einleitung notwendiger Maßnahmen bei Problemfällen (ggf. Hinzuziehung von Polizei)
- Schriftliche Berichterstattung über Vorkommnisse durch ein Wachbuch sowie eine Hausinternen Wachbericht an die Leitung des Zentralen Service Centers
- Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr
Die Zusatzleistung umfasst den Bereich der Haupt Eingänge innerhalb des Gebäudes sowie die Wartebereiche unmittelbar vor den Haupt Eingängen. Hier werden bei Betreten des Gebäudes die Impfstatus / Testergebnisse kontrolliert.
Der Wachdienst Covid-19 stellt die Aufrechterhaltung des Hausfriedens sicher und sichert die Räume vor Störenfrieden, die kein Recht haben, sich in den Räumen aufzuhalten. Im Bedarfsfall setzt der Wachdienst das Hausrecht im Namen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH um und weisen die Störenfriede an, das Gebäude zu verlassen.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Krankenhäuser Merheim, Holweide und dem Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße wird ein Sicherheitsdienst benötigt. Schwerpunkt ist hierbei die Kontrolle des Impfstatus/ Testergebnisse sowie die Aufrechterhaltung des Hausfriedens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der gültigen Bewachungserlaubnis nach §34a Bewachungsverordnung
- Eigenerklärung oder aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit) der zuständigen Berufsgenossenschaft zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
-Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. Abschnitt 5 § 14 BewachV (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der
Gültigkeit)
-Eigenerklärung oder Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Bescheinigungen der
gesetzlichen Krankenkasse bei den die meisten Beschäftigen versichert sind (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit)
- Nachweis über eine aktuelle Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (innerhalb der Gültigkeit), oder gleichwertig
- Nachweis über eine aktuelle Zertifizierung nach DIN 77200 (innerhalb der Gültigkeit), oder gleichwertig
- Alarmierungsplan (z.B. Ablaufdiagramm) nach VdS-Richtline 3138 und EN50518, oder gleichwertig
- Unternehmensprofil (max. 3 DIN A4 Seiten)
- Umsatznachweis der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Referenzen aus den letzten 3 Jahren in Form einer Übersicht über die erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken
beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der Übersicht müssen der
Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein (siehe
beigefügtes Muster Referenzformular).
- Informationen für den GZR Auszug (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig, wenn ein Nachunternehmer eingesetzt wird)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.