Landkreis Bodenseekreis - Europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/765
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bodenseekreis - Europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf.
Markdorf
Der Bodenseekreis plant die K7743 Ortsumfahrung Markdorf. Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Neubau einer Umgehungsstraße südlich von Markdorf zwischen der B 33 Meersburg - Markdorf und der L 207 Markdorf - Friedrichshafen. Er beinhaltet den Neu-bau der Umgehung Markdorf, die Verknüpfung mit dem vorhandenen qualifizierten Straßennetz und die erforderlichen Ergänzungen im vorhandenen Wirtschaftswegenetz.
Die Länge der durchgehenden Baustrecke beträgt rund 3 km, vorgesehen ist ein Regelquerschnitt mit 8,0 m befestigter Fahrbahnbreite. Die Länge des veränderten/ergänzten bzw. neu geschaffenen landwirtschaftlichen Wegenetzes beträgt rund 5,5 km. Die Anschlüsse an die B 33 und die L 207 sind derzeit höhengleich vorgesehen.
Im Bereich des Anschlusses an die L 207 kreuzt die K 7743 neu die Bahnlinie Stahringen - Friedrichshafen. Hier ist ein Überführungsbauwerk für die 1-gleisige Bahnlinie vorgesehen. Zudem ist eine Radwegunterführung unter der Bahnlinie vorgesehen. Weitere zu planende Ingenieurbauwerke sind drei Wirtschaftswegebrücken über die K 7743 neu, sowie ein Brückenbauwerk über den Lipbach und zwei Grabendurchlässe. Des Weiteren ist die Entwässerung der überwiegend im Einschnitt liegenden Verkehrsanlage zu planen.
Der Baubeginn ist für Ende 2022/Anfang 2023 angestrebt. Die Fertigstellung soll 2026 erfolgen. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 33,6 Mio. EUR brutto, die Kosten der diese Ausschreibung betreffenden Bauteile sind mit ca. 21,5 Mio. EUR brutto veranschlagt.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 8 und 9 sowie Leistungen der örtlichen Bauüberwachung inkl. Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04 für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen des Planfeststellungsverfahren, welche unter folgendem Link abrufbar sind:
Der planfestgestellte teilplanfreie Knotenpunkt "Haslacher Hof" setzte eine zeitnahe Weiterführung Richtung Salemer Becken im Zuge der OU Bermatingen (L205) voraus.
Das Verkehrsministerium hat entschieden, die Planung der L 205 OU Bermatingen derzeit nicht weiterzuführen.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Dialogverfahren B 31 neu, Meersburg - Immenstaad hat sich gezeigt, dass die Verkehrsbelastung im Zuge der K 7743 neu, OU Markdorf, geringer ausfallen wird, so dass der Bau eines teilplanfreien Knotenpunktes aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht mehr begründbar ist.
Es wurde daher untersucht ob der Knotenpunkt - als Interimslösung - zunächst nur als plangleicher Knotenpunkt (als KVP) innerhalb der Grenzen der Planfeststellung ohne neu-es Genehmigungsverfahren umgesetzt werden kann.
Geplant ist nun, anders als in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt, ein Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 40 m mit Anschlusspunkt der nördlichen Rampe in der B 33.
Der Übersichtslageplan mit KVP Anschluss B33 liegt als Anlage bei.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbsausgewühlten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Auswahl der Bewerber:
Für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Ingenieurbauwerke" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Verkehrsanlagen" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Ingenieurbauwerke" und "Verkehrsanlagen" ist nicht erwünscht.
Dabei wird die priorisierte Referenz "Ingenieurbauwerke" wie folgt bewertet:
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten"
EUR 2,0 bis EUR 2,5 Mio. brutto 1 Punkt
Über EUR 2,5 bis EUR 3,5 Mio. brutto 2 Punkte
Über EUR 3,5 Mio. brutto 3 Punkte
Dabei werden die priorisierte Referenz "Verkehrsanlagen" wie folgt bewertet:
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten"
EUR 5,0 bis EUR 6,5 Mio. brutto 1 Punkt
Über EUR 6,5 bis EUR 8,0 Mio. brutto 2 Punkte
Über EUR 8,0 Mio. brutto 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet bei Gleichstand das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl der Mitarbeiter der Bauüberwachung / Qualitätskontrolle bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Befähigungsnachweis sowie gültige Prüfungsbescheinigung als Bauüberwacher Bahn (BÜB) gemäß VV Bau und RIL 809
(3) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen in Bezug auf Objektplanung von Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI, mind. in der Leistungsphase 8 bei Brückenbauwerken der Gruppe 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen) gemäß Anlage 12, 12.2 zu § 43 HOAI. Die Fertigstellung erfolgte in den letzten acht Jahren.
(4) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen in Bezug auf Objektplanung von Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, mind. in der Leistungsphase 8 nach § 47 HOAI bei außerörtlichen Straßen, gemäß Anlage 13, 13.2 lit. a) zu § 47 HOAI. Die Fertigstellung erfolgte in den letzten acht Jahren.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Anrechenbare Herstellkosten in EUR brutto,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Fertigstellung der LPH 8
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
zu (3):
es gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis mindestens einer Referenz über vorstehend beschriebene Leistungen in mind. der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI und im Bereich der örtlichen Bauüberwachung bei Brückenbauwerken der Gruppe 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen) gemäß Anlage 12, 12.2 zu § 43 HOAI. Das Brückenbauwerk muss dabei eine Bahntrasse überführen. Die anrechenbaren Herstellkosten betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto.
zu (4):
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis mindestens einer Referenz über vorstehend beschriebene Leistungen in mind. der Leistungsphase 8 nach § 47 HOAI und im Bereich der örtlichen Bauüberwachung bei außerörtlichen Straßen, gemäß Anlage 13, 13.2 lit. a) zu § 47 HOAI, mit mindestens einem Knotenverkehrspunkt. Die anrechenbaren Herstellkosten betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRUVX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.