Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Mitte-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Mitte-Süd
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Mitte-Süd und der dazugehörigen Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Der Auftraggeber erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll. Diese "Studienentwicklung" betrifft Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung. Die über die Studienentwicklung erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter werden mit Hilfe einer Jury bewertet. Spätestens mit Beginn des Bieterverfahrens wird der AG eine realistische Baukostenobergrenze unter Berücksichtigung der Schulbaustandards der Stadt Duisburg sowie den aktuellen Marktbedingungen entsprechend angemessen formulieren und verbindlich für die Zwecke der Studienentwicklung vorgeben. Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgeben, erhalten eine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren (vgl. Ziffer VI.3).
Duisburg
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Mitte-Süd und der dazugehörigen Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Der AG erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll. Diese "Studienentwicklung" betrifft Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung. Die über die Studienentwicklung erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter werden mit Hilfe einer Jury bewertet. Spätestens mit Beginn des Bieterverfahrens wird der AG eine realistische Baukostenobergrenze unter Berücksichtigung der Schulbaustandards der Stadt Duisburg sowie den aktuellen Marktbedingungen entsprechend angemessen formulieren und verbindlich für die Zwecke der Studienentwicklung vorgeben. Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgeben, erhalten eine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren (vgl. Ziffer VI.3). Neben der dem Ergebnis der Studienentwicklung wertet der AG das Honorarangebot, die Herangehensweise sowie die Qualität des Projektteams.
Im Einzelnen:
Der AG plant für das betreffende Grundstück der neuen Gesamtschule Mitte-Süd, Düsseldorfer Str. 382, 47055 Duisburg, ca. 24.480 m² Grundstücksfläche, die Realisierung eines Neubaus einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer 5-fach Sporthalle einschl. aller erforderlichen Frei- und Außenlagen. Nach derzeitiger Planung geht der AG von Baukosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto/m² BGF einschl. prognostizierter Kostensteigerungen für eine Realisierung im Zeitraum Mitte 24 bis Mitte 26 aus. Die Qualitäten ergeben sich aus der beiliegenden Unterlage "Schulbaustandards Duisburg".
Die aktuell noch vorhandenen Bestandsgebäude der ehemaligen "Didierwerke" sind abgängig und werden im Vorfeld bauseits vollständig zurückgebaut.
Perspektivisch wird angestrebt, dass Ecke Gießingstraße/Düsseldorfer Straße befindliche, direkt angrenzende Eckgrundstück anzukaufen. Der potentielle Umgang mit dieser Fläche soll im Entwurf mitgedacht werden, z.B. wie diese Fläche zu einem späteren Zeitpunkt baulich genutzt werden kann, so dass städtebaulich und funktional das Schul-Ensemble sinnvoll ergänzt wird. Für den Fall, dass der Erwerb des Grundstücks nicht realisierbar sein wird, muss sichergestellt sein, dass die Schule vollumfänglich mit allen ihren notwendigen Flächen und Funktionen, auch ohne diese Fläche realisiert werden kann.
Das Schulgrundstück liegt in unmittelbarer Nähe des geplanten Randschnellweg 1 (RS 1). Die mögliche Anbindung der Schule an den RS 1 soll konzeptionell mitgedacht und die Planung der Schule schwerpunktmäßig auf das Thema Fahrradmobilität bzw. alternative Mobilitätskonzepte abgestellt sein. Dabei soll die außerschulische Nutzung der Sporthalle, die für bis zu 350 Zuschauer ausgelegt werden soll, ebenfalls von der Umsetzung der alternativen Mobilitätskonzepte profitieren.
Folgende Leistungen sind Auftragsgegenstand:
Zunächst sind in allen übrigen Fachplanungsbereichen die Leistungen auf den Stand der Studienentwicklung nachzuziehen. So sind im weiteren Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zu erbringen.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden dabei zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.
Die Leistungen Brandschutzplanung und thermische Bauphysik sind bis einschließlich LPH 8 vollumfänglich durch den Generalplaner zu erbringen, so dass eine durchgängige Bearbeitung über alle Leistungsphasen qualitätssichernd - insbesondere im Hinblick auf die durch den GU zu erbringenden Leistungen - sichergestellt ist.
Insbesondere folgende Leistungen sind - teilweise mit BIM - zu erbringen:
- Objektplanung gem. §34 HOAI Gebäude und Innenräume
Besondere Leistung:
Farb- und Materialkonzept / Leitsystem
Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der Schule bzw. als Phantomplanung zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzbarkeit
Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Technische Ausrüstung gem. HOAI §55
Haustechnik/Elektro/Aufzug
Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen
Küchentechnik für Aufwärmküchen "Cook and Chill" einschl. zugehöriger Kälteanlagen
Anlagengruppen 1-8
Besondere Leistung:
Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Fachraumplanung Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Technik, etc.
- Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
- Freianlagen gem. §39 HOAI
- Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen
- Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015
- Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015
- Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021
- Schallschutz
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.
Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar unter Berücksichtigung realistischer Baukosten und realistischen Annahmen zur Baupreissteigerung vergütet werden.
Angebote, die den Basissatz der HOAI unterschreiten, werden vom AG umfassend auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Realisierung von Schulen sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Umfang und Volumen (vgl. auch Ziffer II.2.4), Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und BIM berücksichtigen. Darüber hinaus gehen die Unternehmensgröße (Umsatz) und die Anzahl der Mitarbeiter in das Ranking ein.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung
B) Freianlagenplanung
C) Tragwerksplanung
D) Fachplanung Technische Gebäudeausstattung
E) Ingenieurbauwerke
F) Fachraumplanung und Küchenplanung
G) Brandschutzberatung und -planung
H) Fachplanung Wärme-/ Schallschutz
I) Fachplanung Barrierefreiheit
J) Bühnentechnik für kleinere bis mittlere Bühnen
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
d) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 3.000.000 erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
c) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
d) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jeweils durchschnittlich mindestens 15 Arbeitskräfte beschäftigt hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Detaillierte Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen in den letzten 6 Jahren, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. In Summe sollten 3 Referenzprojekte nachgewiesen werden, die den folgenden Kriterien genügen:
Geplante und realisierte Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten; erbrachte Leistungen mindestens Lph 1-4; Mindest-Bauvolumen 4,5 Mio EUR netto; mindestens bei einem Projekt soll die Tätigkeit als Generalplaner nachgewiesen werden.
Es werden ausschließlich Projekte gewertet, bei denen die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist. Ferner sollten Bewerber darlegen, ob und in welchem Umfang sie mit der Methode Building Information modeling (BIM) gearbeitet haben, insbesondere Integration der Fachmodelle, Prüfung der Kollisionsfreiheit und Führung von Planungsbesprechungen anhand des BIM-Modells.
c) Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
d) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
e) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Der Landschaftsarchitekt für die Planung der Freianlagen muss ebenfalls bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden GP-Vertrages. Bereits vor Abgabe der indikativen Angebote finden Eröterungstermine mit den Bietern statt. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Erörterungsgespräche und die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Planungsleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Verfahrensunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Da der Auftraggeber u. a. auch die architektonische Gestaltung bewertet, haben die Bieter mit ihren Angeboten einen Planungsentwurf einzureichen. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Zur Bewertung der eingereichten Planungsentwürfe bildet der Auftraggeber eine Jury, die aus Vertretern der kommunalen Politik, der Verwaltung sowie der Architektenschaft besteht. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, allen Bietern, die ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, eine einmalige Aufwandsentschädigung von jeweils [Betrag gelöscht] EUR (netto) zu zahlen. Beim obsiegenden Bieter wird die Entschädigung mit dem Honorar verrechnet. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRUW8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.