Straßenüberführung Sachsenring über DB - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-029-VmT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenüberführung Sachsenring über DB - Generalplanung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen diverser Planungsobjekte, die u.a. den unten aufgeführten Bereichen der HOAI zugeordnet werden, wobei das Leistungsverzeichnis eine weitere Detaillierung der zu erbringenden Leistungen enthält. Die Auftraggeberin weist insbesondere ausdrücklich darauf hin, dass auch umfangreiche besondere Leistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses Bestandteil der Planungsleistungen sind.
Darüber hinaus umfasst der Generalplanungsauftrag sämtliche Leistungen, die zur Umsetzung des Projektziels erforderlich, aber nicht im Einzelnen aufgeführt, sind. Dazu gehören zum Beispiel die Planung von provisorischen Umbaumaßnahmen, Verlegungen von Leitungen und Bauzwischenzuständen. Auch die Vorbereitung von los- bzw. abschnittsweisen Ausschreibungsunterlagen kann ggf. erforderlich sein und ist somit Teil des Leistungsumfangs. Eine gesonderte Vergütung findet in diesen Fällen nicht statt.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungen und Leistungsphasen erfolgt stufenweise und steht daher unter dem Vorbehalt entsprechender Zustimmungen. Die Stufenbeauftragungen der einzelnen Leistungsbilder müssen nicht parallel, sondern können auch zeitversetzt erfolgen.
Die Unterlagen sind unabhängig vom Bearbeitungsstand stets so zu gestalten, dass diese für Planfeststellungsverfahren, politische Beschlüsse und Förderanträge oder sonstige offizielle Zwecke verwendet werden können.
Beauftragungsstufen
Im Folgenden sind die jeweiligen Leistungsbilder, unterteilt nach den beabsichtigten Beauftragungsstufen, aufgeführt. Ggf. werden, je nach den projektspezifischen Erfordernissen, auch nur Anteile einer Stufe beauftragt. Für Details ist das Leistungsverzeichnis heranzuziehen.
1. Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände, Durchlässe)
1.1 Leistungsphase 1 und 2
1.2 Leistungsphase 3 und 4
1.3 Leistungsphasen 5 und 6
1.4 Leistungsphase 8
2. Straßenverkehrsanlagen
2.1 Leistungsphase 1 und 2
2.2 Leistungsphase 3 und 4
2.3 Leistungsphasen 5 und 6
2.4 Leistungsphase 8
3. Objektplanung Regenwasserkanal
3.1 entfällt
3.2 Leistungsphase 1 bis 4
3.3 Leistungsphase 5 und 6
3.4 Leistungsphase 8
4. Technische Ausrüstung: Beleuchtung
4.1 entfällt
4.2 Leistungsphase 4
4.3 Leistungsphasen 5 und 6
4.4 Leistungsphase 8
5. Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan
5.1 Leistungsphasen 1 bis 4
6. Freianlagenplanung
6.1 entfällt
6.2 Leistungsphasen 1 bis 4
6.3 Leistungsphasen 5 und 6
6.4 Leistungsphase 8
7. Beratungsleistung Geotechnik
7.1 Teilleistung a
7.2 Teilleistung b und c
8. Objektplanung Eibergbach
8.1 Leistungsphase 1 und 2
8.2 Leistungsphase 3 und 4
8.3 Leistungsphasen 5 und 6
8.4 Leistungsphase 8
45279 Essen
Beauftragungsstufe 1: Variantenuntersuchung
In der ersten Stufe des Auftrages ist eine umfangreiche Variantenuntersuchung durchzuführen. Es sind mind. drei Varianten bzgl. der Linienführung des Sachsenrings, der Konstruktionsarten von Ingenieurbauwerken und der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eibergbach auszuarbeiten. Dabei sind alle betroffenen Belange abzuwägen. Im Vordergrund stehen hierbei die Aspekte Umwelt, verkehrliche Funktion und Wirtschaftlichkeit. Auf Grundlage der Ergebnisse wird in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, der Stadtkämmerei und dem
Rechnungsprüfungsamt eine Vorzugsvariante festgelegt und diese einem politischen Beschluss unterzogen. Die Vorzugsvariante kann ggf. auch eine Kombination aus den unterschiedlichen Variantenvorschlägen sein. Anhand dieser Entscheidung werden der weitere
Leistungsumfang sowie ggf. die zu berücksichtigen anrechenbaren Kosten bestimmt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die anrechenbaren Kosten im Vergleich zu den Angaben im Leistungsverzeichnis, je nach ausgewählter Variante, auch reduziert werden können. Es erfolgt eine Honoraranpassung entsprechend der vertraglichen Regelungen. (Die abschließende Honoraranpassung erfolgt nach Leistungsphase 3 (in Beauftragungsstufe 2).)
Beauftragungsstufe 2: Genehmigungsverfahren
Darüber hinaus sind durch den Auftragnehmer alle erforderlichen Genehmigungsverfahren zur Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und zu begleiten. Dazu gehört, dass z.B. sämtliche in der PlafeR 19 (Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz - Planfeststellungsrichtlinien 2019) benannten Unterlagen zu erstellen und einzureichende Formulare und Anträge unterschriftsbereit für die Auftraggeberin vorzubereiten sind, genauso wie weitere erforderliche Unterlagen z.B. Waldumwandlungsanträge. Der Auftragnehmer begleitet Beteiligungsverfahren und präsentiert seine Planungsergebnisse gegenüber Dritten z.B. Bürgern.
Beauftragungsstufe 3: Ausführungsplanung
In dieser Beauftragungsstufe ist die Ausführungsplanung einschließlich der Vorbereitung der Vergabeunterlagen durchzuführen.
Beauftragungsstufe 4: Bauoberleitung und Bauüberwachung
Im Umfang der Beauftragungsstufe 4 sind sämtliche Leistungen zur Überwachung und Begleitung der Bauausführung enthalten. Die Leistung Bauleitung orientiert sich dabei an den Grundleistungen der Leistungsphase 8 gem. § 43 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 12 HOAI 2021 bzw. §47 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 13 sowie ggf. §39 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021.
Da die Leistung der örtlichen Bauüberwachung in der aktuellen HOAI Fassung keine Berücksichtigung findet, orientieren sich die zu erbringenden Leistungen an den Regelleistungen gem. Ziffer 3.1 AHO Heft 2 "Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen" von 2014.
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden: 5. Die Auswahl erfolgt gemäß 03_Verfahrensablauf, Punkt 2.1 Teilnahmewettbewerb (s. Teilnahmeunterlagen).
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 3. Die Auswahl erfolgt gemäß 03_Verfahrensablauf, Punkt 2.2 Teilnahmewettbewerb (s. Teilnahmeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen (s. Teilnahmeunterlagen 04_Formular_Eignung) sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen des jeweiligen Landes berechtigt ist die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL 2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechende / mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen. Eine konkrete Benennung muss jedoch erst mit Angebotsabgabe erfolgen, da die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals u.a. Gegenstand der Angebotswertung sein wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen.
3. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise bzw. der Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung (s. Vergabeunterlagen).
4. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6CD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]