Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappschafts-Klinik in Bad Soden-Salmünster Referenznummer der Bekanntmachung: ID:1.995.417
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappschafts-Klinik in Bad Soden-Salmünster
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik, Knappschaftsweg 2, 63628 Bad Soden-Salmünster.
Bad Soden-Salmünster
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Patientenbeförderungen für die Knappschafts-Klinik, Knappschaftsweg 2, 63628 Bad Soden-Salmünster.
Vorgesehen ist der Abschluss eines Patientenbeförderungs- und Dienstleistungsvertrags über den Transport der an- und abreisenden Patienten sowie ggf. deren Begleitpersonen für die genannte Rehabilitationsklinik.
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von
a) Einzelfahrten (Abrechnung über Besetzt-Km)
b) Sammel-/Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten/Abrechnung gefahrene Kilometer)
c) Pauschalen für Bahnhofsfahrten (ca. 2 km)
d) Pauschalen für Fahrten zum Einkaufszentrum Palmusacker (ca. 3 km)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Patientenbeförderung für die Knappschafts-Klinik in Bad Soden-Salmünster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.