Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.21 - 9950/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache
Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Umsetzung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) in Form von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache. Über diese Rahmenvereinbarung können nicht nur Texte für Webinhalte abgerufen werden, sondern auch Texte für die eine Übersetzung in Leichter Sprache erforderlich ist. Über diese Rahmenvereinbarung sind Leistungen bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) abrufbar.
Jede Übersetzung eines Textes in Leichte Sprache muss zwei Stufen durchlaufen:
• In der ersten Stufe ist sicherzustellen, dass die mit einer Übersetzung in Leichte Sprache verbundene Kürzung des Ausgangstextes nicht zu einer Sinnentstellung führt.
• Die zweite Stufe muss gewährleisten, dass die Zielgruppe die Übersetzung in Leichte Sprache auch tatsächlich versteht.
In der ersten Stufe erhält die Auftragnehmerin (AN) von der Bedarsträgerin (BT) einen zu übertragenden Text. Diesen übersetzt sie unter Beachtung der genannten Mindestanforderungen in Leichte Sprache und erstellt bei Bedarf Symbole und Bilder. Anschließend stimmt die AN ihre Übersetzung mit der BT ab, um etwaige Missverständnisse, unzulässige Verkürzungen etc. auszuschließen.
In der zweiten Stufe ist von der AN zur Qualitätssicherung neben der Erstellung von Texten in Leichte Sprache und begleitenden Bildern die Prüfung der Texte und Bilder durch eine Prüfgruppe durchzuführen.
Die Prüfung muss jeweils von zwei Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen durchgeführt werden, um die zielgruppengerechte Ansprache und die Verständlichkeit der Texte und Bilder zu prüfen und ggf. anzupassen. Bei Verständnisschwierigkeiten dieser Prüfgruppe muss der Text noch einmal abgeändert und ggf. mit der BT noch einmal abgestimmt werden, bis die Übersetzung sowohl von der BT als auch vom Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen freigegeben ist. Die Organisation der Prüfgruppe und die damit zusammenhängende Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung der AN. Die Textprüfung und das Feedback der Prüfgruppe inkl. Prüfungsergebnis aus dieser Prüfgruppe ist von der AN stets zu protokollieren, dokumentieren und bei Bedarf der BT zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.