ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR – Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Errichtung und zum Betrieb eines Bestattungszentrums (inkl. Feuerbestattungen) auf dem Hauptfriedhof Hülsdonk Moers
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 025-064789)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enni.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR – Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Errichtung und zum Betrieb eines Bestattungszentrums (inkl. Feuerbestattungen) auf dem Hauptfriedhof Hülsdonk Moers
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Bestattungszentrums (inkl. Feuerbestattungen) auf dem Hauptfriedhof Hülsdonk Moers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Konzessionsgeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV (analog) das Recht vor, die Konzession auf der
Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch der Bieter auf
Verhandlung besteht demnach nicht. Der Konzessionsgeber behält sich ferner gemäß § 17 Abs. 12 VgV
(analog) vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl
der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Soweit die
interne Vergabeentscheidung nicht auf der Grundlage der Erstangebote ergeht, wird diese getroffen, sobald die
Vertragsverhandlung mit dem Ergebnis eines unterschriftsreifen Vertrages abgeschlossen ist. Danach wird das
Informationsschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach Ablauf
der gesetzlichen Wartefrist erfolgt die rechtsförmliche Zuschlagserteilung.
Der Konzessionsgeber behält sich ferner gemäß § 17 Abs. 12 VgV
(analog) vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl
der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Soweit die
interne Vergabeentscheidung nicht auf der Grundlage der Erstangebote ergeht, wird diese getroffen, sobald die
Vertragsverhandlung mit dem Ergebnis eines unterschriftsreifen Vertrages abgeschlossen ist. Danach wird das
Informationsschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach Ablauf
der gesetzlichen Wartefrist erfolgt die rechtsförmliche Zuschlagserteilung.