Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford -Sanitärinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VOB-EU-O-60 ZV 87/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford -Sanitärinstallationen
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Sanitärinstallationen:
Geplant ist der Bau einer Mensa für das Berufskollegzentrum in Herford. Das Gebäude wird zweigeschossig, mit einer Technikebene als Zwischengeschoss, ausgeführt. Im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die Mensa-Küche mit den notwendigen Nebenräumen und der Spülküche, sowie die WC-Bereiche für die Schüler. Im Obergeschoss entstehen Klassen und Differenzierungsräume. Die Mensa erhält ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung. Das Gebäude wird nicht unterkellert. Die Außenabmessungen betragen etwa 34 x 33 m. Das Gebäude soll sich auf der Grünfläche zwischen Tiefgarage und Hausmeisterwohnung nördlich der Schulbauten befinden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kreis Herford, Neubau einer Mensa am Berufskollegzentrum Herford - Sanitärinstallationen:
Beschreibung Sanitär
Für die Erschließung der Mensa mit Trinkwasser, wird an die vorhandene Kaltwasserzuleitung für die Sporthalle, innerhalb der Tiefgarage angeschlossen. Die Kaltwasserzuleitung wird auf der Südseite des Neubaus, in einem Graben, bis zum südwestlichen Treppenhaus geführt und unterhalb des ersten Treppenpodestes an Achse A/5 ins Gebäude eingeführt. Das Kaltwasser wird mittels Enthärtungsanlage auf etwa 8 - 10 °dH eingestellt. Die Zuleitungen bis zu den UP-Ventilen werden in Kupferrohr hergestellt. Innerhalb der Vorwände der WC-Anlagen wird mit Metall-Verbundrohr weiter gearbeitet. Leitungen im Fußbodenaufbau werden ebenfalls mit Metall-Verbundrohr, ohne Verbindungen im Estrich, hergestellt.
Die Kücheneinrichtung erfolgt durch den Kücheneinrichter. Hier werden nur Anschlüsse seitens des AN geliefert.
Die Waschtische in den WC-Bereichen im Erdgeschoss, erhalten eine dezentrale Warmwasserbereitung über Elektro-Durchlauferhitzer. Für den Betrieb der Küche werden ebenfalls dezentrale Elektro-Durchlauferhitzer vorgesehen. Objekte sind schallentkoppelt mit Sanitärsilikon anzusetzen.
Für die Küche der Mensa, wird ein Fettabscheider, mit nachgeschalteter Hebeanlage (Rückstauschutz), vorgesehen. Die Druckleitung der Hebeanlage, schließt an eine bestehende DN 200, westlich des geplanten Mensagebäudes, an. Die Grundleitungen für die Küche werden fettdicht, mit einem Mindestgefälle von 2%, ausgeführt. Die Verlegung sämtlicher Grundleitungen, erfolgt durch das Gewerk Rohbau. Die Druckleitung für die nachgeschaltete Hebeanlage wird durch den AN geliefert.
Das Regenwasser des Hauptdaches wird in zwei Kehlen oberhalb der Flurzonen des OG gesammelt und innerhalb der abgehängten Decke des Flures in Richtung Nordwesten geführt. Die Kehlen verlaufen parallel zu den Achsen C und D. Die Regenentwässerung wird als Druckentwässerung ausgeführt. Die Notentwässerung ebenfalls.
Das Regenwasser soll über ein, baulich notwendiges, etwa 50 m³ großes Löschbecken geleitet werden, um das darin enthaltene Wasser kühl zu halten. Dieses lässt sich dann als regenerativer Anteil zur Kühlung mit nutzen.
LV-MASSEN Sanitärinstallationen:
Dachentwässerung PE-Rohr ca. 150 m
Entwässerungsleitungen ca. 300 m
Edelstahlabläufe 4 St
Sanitärbausteine 40 St
Fettabscheider NS 10 1 St
Pumpstation 47 m³/h 1 St
Bewässerungsleitungen VA + techn. Wärmedämmung ca. 250 m
Mehrschichtverbundrohr ca. 230 m
Weichwasseranlage 5 m³/h 1 St
Objekte und Armaturen 40 St
Behinderten-WC-Anlage 1 St
Durchlauferhitzer ca. 12 St
Die Maßnahme wird gefördert im Rahmen des Landesförderprogramm "NRW.Bank.Gute Schule 2020" und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Die Ausführung der Leistungen soll im Zeitraum vom 27.06.2022 bis zum 09.06.2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1) Gewerbeanmeldung - oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar),
3) Eintrag in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer- oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
4) qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
5) Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
6) Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular 233),
— Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 236).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben vorzulegen:
– Berufshaftpflichtversicherung, – Angaben zur Zahlung von Steuern, – Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, – Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,– Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, – Angaben zur gesetzlichen Sozialversicherung, – Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, – Jahresumsatz mindestens das doppelte des zu erwartenden Auftragswertes. Eine Abtretung der Werklohnforderung an Dritte ist unzulässig.
– Angabe über die Ausführung vergleichbarer Objekte (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, – Technische Ausrüstung des Betriebes, – Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal), – Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, die Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und die die deutsche Sprache beherrscht;
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234),
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist daher nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.