Rückbau Rampe Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-370
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Rampe Süd
Die Beringerbrücke wurde aufgrund erheblicher Schäden bereits vollständig abgebrochen.
Der südliche Verkehrsbereich wird im Zuge der Maßnahme angepasst.
Es ist der Fahrbahnaufbau der Rampe sowie der östlich und westlichen Straße abzubrechen.
Das gesamte südliche Widerlager der Beringerbrücke, die anschließenden Bohrpfahlwände und die östliche Stützwand sowie die Ausstattung sind ebenfalls abzubrechen.
Das Abbruchgut ist auf dem Zwischenlager des AG zu lagern.
Es ist die Verkehrssicherung einzurichten und die Verkehrsanlagen sind nach den Rückbauarbeiten herzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Registerauszuges;
2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen, ersatzweise Angabe der Registriernummer im Verzeichnis Präqualifikation Bau;
3) Erklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, und dass das in die Vertragsdurchführung eingesetzt Leitungspersonal sowie die Vorarbeiter auf der Baustelledeutsch sprechen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 6a Abs. 2a VOB/A:
a) Versicherung gegen Personenschäden: 5 Mio.;
b) Versicherung gegen Sachschäden 5 Mio.
2) Vorlage von Jahresabschlüssen gem. § 6a Abs. 2b VOB/A;
3) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens über die letzten 3 Jahre gem. nach § 6a Abs. 2c VOB/A, differenziert nach Gewerken, wobei nachzuweisen ist, dass die jährlichen Mindestumsätze erreicht worden sind:
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
5) Erklärung gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist und ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet noch seine Tätigkeit nicht eingestellt hat;
6) Bei Bewerbergemeinschaften ist zu erklären, dass im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu erklären, dass bei Bildung einer Bietergemeinschaft und einer folgenden Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51