Universitätsklinikum Münster - 7610_16_657 Knochenmarktransplantationszentrum - G70 Rohbauarbeiten Bereich Umbau Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 657-G70
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 7610_16_657 Knochenmarktransplantationszentrum - G70 Rohbauarbeiten Bereich Umbau Bestand
Rohbauarbeiten Bereich Umbau Bestand
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster Gebäude 7610 Knochenmarktransplantationszentrum
Domagkstraße 9a
48149 Münster
An das bestehende Knochenmarktransplantationszentrum wird ein Erweiterungsbau angebaut. Vor das bestehende Gebäude, welches U-förmig gebaut ist, wird ein Riegel vorgestellt, so dass im Grundriss ein Gebäude mit Innenhof entsteht. Das Gebäude hat 4 Obergeschosse und wird auf gleicher Höhe erweitert.
Nach Fertigstellung des Neubaus müssen Anpassungsarbeiten im Altbau vorgenommen werden. Hierzu werden hier die Abbruch- und Rohbauarbeiten ausgeschrieben.
Rohbau und Abbrucharbeiten im Bestandsgebäude:
Baustelleneinrichtung
150 m2 Fassadengerüst
3 St. Gerüsttreppe mit Absetzpodest und
2 St. Bauaufzug
40 m3 Abbruch Mauerwerk
200 m2 Abbruch GK-Wände
800 m2 Abbruch Zementestrich inkl. Bodenbeläge
1000 m2 Abbruch Abhangdecken
300 m2 Mauerwerk neu
2,5 t Stahlkonstruktion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elsbernd Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heek
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48619
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.elsbernd-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.