Markierungsarbeiten auf der TRIANGEL: Teilabschnitt 3 von Ochtrup bis Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-66-208-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markierungsarbeiten auf der TRIANGEL: Teilabschnitt 3 von Ochtrup bis Steinfurt
Der Kreis Steinfurt sowie die Städte und Gemeinden Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen haben das Projekt "Triangel - Das schnelle klimafreundliche Radwege-3-Eck im Kreis Steinfurt" entwickelt.
Mit der "Triangel" wird auf einer Gesamtlänge von rd. 60 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren geschaffen. Ziele des Projektes sind die Förderung des Alltagsradverkehrs durch Ertüchtigung des bisher eher touristisch genutzten Radverkehrsnetzes als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entwicklung einer neuen Mobilitätskultur, zur Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Schadstoffemissionen sowie die Förderung der Gesundheitsvorsorge durch vermehrtes Radfahren u.a.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf einer Vernetzung einzelner vorhandener Wege (die überwiegend auf ehemaligen Schienenstrecken verlaufen), in der Beschleunigung des Radverkehrs, insbesondere an Knotenpunkten, sowie in der Erhöhung der Qualitätsstandards im Verlauf der Strecken. Die Triangel wird zu einer schnellen Radwegeverbindung, einer sogenannten Radvorrangroute (Veloroute) aufgewertet.
Durch Umbau der Knotenpunkte, der sog. Verknüpfungspunkte wird die Radwegeverbindung gegenüber den kreuzenden Wirtschaftswegen und Gemeindestraßen bevorrechtigt. Im dritten Teilabschnitt, im Bauabschnitt zwischen Ochtrup und Steinfurt werden an den Verknüpfungspunkten zu den kreuzenden Straßen und Wegen diese Vorfahrtsänderung weitergeführt, die im ersten und zweiten Bauabschnitt begonnen wurde.
In den Ortslagen Ochtrup und Metelen werden die vorh. Wirtschaftswege zu einer Fahrradstraße ausgebaut und nur für Anliegerverkehr freigegeben.
Das Kreisstraßenbauamt übernimmt die Planung, Baudurchführung und Abwicklung des Projektes und ist auch zukünftig für die Unterhaltung zuständig.
TRIANGEL, 3. Teilabschnitt, Ochtrup - Steinfurt, 48607 Ochtrup TRIANGEL, 2. Teilabschnitt, Ochtrup - Steinfurt
TRIANGEL, Teilabschnitt 3: Ochtrup - Steinfurt
Markierungsarbeiten auf dem Streckenverlauf der Triangel im 3. Teilabschnitt.
Die Baulänge des 3. Teilabschnittes beträgt 17 km
Die Markierung soll beidseitig am Fahrbahnrand als durchgehende Randmarkierung, retroreflektierend mit 12 cm Breite aufgebracht werden.
Die Kreuzungspunkte sollen mit Furtmarkierungen und Piktogramme in Heiß-Plastik und Rot-Markierung als Reibe-Plastik versehen werden.
Fahrbahnbreite 2,5-3,5m
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Bietererklärung Markierungsarbeiten
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29VNP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.