Beschleunigung der Straßenbahnlinie 301 in Gelsenkirchen, Cranger Str., Erlestr. -Pöppinghausstr., Ausführung von Gleis-Straßenbau-und Kanalbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschleunigung der Straßenbahnlinie 301 in Gelsenkirchen, Cranger Str., Erlestr. -Pöppinghausstr., Ausführung von Gleis-Straßenbau-und Kanalbauarbeiten
Ausführung von Gleis-Straßenbau-und Kanalbauarbeiten
45894 Gelsenkirchen, Cranger Straße, Erlestraße-Pöppinghausstraße
Ausführung von Gleis-Straßenbau-und Kanalbauarbeiten im Rahmen der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 301 in Gelsenkirchen, Cranger Str., Erlestr. -Pöppinghausstr.
Zu erwartende Massen:
Gleisbau: Ca. 870 m Rillenschienengleisbau + 8 Bauweicheneinbauten + 4 Haltestellen+ 1000 m Leerrohrverlegung Straßenbau: 5000 m² Gussasphalteinbau, ca. 6800 m² Pflasterflächen, ca.1556 m Bordsteine setzten.
Kanalbau: Bodenaushub 3200 m³, 240 m Betonrohr DN 440 + 302 m Betonrohr DN 500 liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung von Gleis-Straßenbau-und Kanalbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]