Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, Köln, Innenputzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1026-26-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, Köln, Innenputzarbeiten
Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln Altstadt Nord, 4-geschossiger Schulbaukörper mit Forum, Foyer, Mensa, Aufenthalts- und Klassenräumen, Fachräumen, Ganztagsbereich, Verwaltungs- und Technikbereich
Kaiserin Augusta Schule, Innenputz Georgsplatz 10 50676 Köln
Arbeiten Fliesen für den Erweiterungsbau der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln Altstadt Nord, 4-geschossiger Schulbaukörper mit Forum, Foyer, Mensa, Aufenthalts- und Klassenräumen, Fachräumen, Ganztagsbereich, Verwaltungs- und Technikbereich.
- Muster
- Innenputz vorbereitende Maßnahmen inklisve Grundierung et cetera
- Innenputz Wände Gipskalkputz und Kalkzementputz circa 2.800 m²
- Innenputz Decken Kalkzementputz circa 35 m²
- Innenputz Decken Akustikputz circa 150 m²
- Innenputz Anschlüsse / Eckausbildungen et cetera
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 21147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU