Erweiterung der Kaiserin Augusta Schule, Georgsplatz 10, Köln, Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0902-26-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Kaiserin Augusta Schule, Georgsplatz 10, Köln, Fliesenarbeiten
Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln Altstadt Nord, 4-geschossiger Schulbaukörper mit Forum, Foyer, Mensa, Aufenthalts- und Klassenräumen, Fachräumen, Ganztagsbereich, Verwaltungs- und Technikbereich.
Fliesenarbeiten Wand und Boden
Georgsplatz 10
50676 Köln Kaiserin Augusta Schule
Arbeiten Fliesen für den Erweiterungsbau der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln Altstadt Nord, 4-geschossiger Schulbaukörper mit Forum, Foyer, Mensa, Aufenthalts- und Klassenräumen, Fachräumen, Ganztagsbereich, Verwaltungs- und Technikbereich.
— Vorbereitende Maßnahmen,
— Abdichtungsarbeiten Wand ca. 385 m2,
— Abdichtungsarbeiten Boden ca. 260 m2,
— Anschlussarbeiten Abdichtung,
— Wandfliesen ca. 900 m2,
— Bodenfliesen ca. 260 m2,
— Anschlussarbeiten Fliesen / Sonstiges.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU