Softwarelösung zur E-Mail-Verschlüsselung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lvr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung zur E-Mail-Verschlüsselung
Auftragsgegenstand ist eine "Softwarelösung zur E-Mail-Verschlüsselung" für den LVR (ca. 20.000 Mitarbeitende)
Neben der Softwarelösung sollen hierfür Wartung und Support über eine Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren (jährliche Zahlung) sowie Unterstützungsleistungen im ersten Vertragsjahr als Abrufkontingent beauftragt werden.
Auftragsgegenstand ist eine "Softwarelösung zur E-Mail-Verschlüsselung" für den LVR (ca. 20.000 Mitarbeitende), deren Implementierung im Jahr 2023 erfolgen soll. Sie soll unseren Mitarbeitenden ermöglichen, auf elektronischem Wege Daten und Informationen sicher und verschlüsselt mit externen Partnern, Kunden und Patienten auszutauschen. Die Lösung soll nach aktuellem Stand der Technik, den aktuellen Vorgaben / Empfehlungen des BSI entsprechen und EU-DSGVO konform sein. Der Daten- und Informationsaustausch muss sowohl von externer Seite, als auch durch unsere Mitarbeiter initialisiert werden können. Der Daten- und Informationsfluss muss uneingeschränkt bidirektional möglich sein und integriert in die bestehende Exchange Umgebung werden. Die Lösung soll für die Anwender intuitiv und einfach aus MS Outlook und Outlook Web Access bedienbar sein. Die Lösung soll zudem ein möglichst barrierefreies Selfservice-Portal enthalten.
Durch den Einsatz der Lösung soll der digitale Kommunikationsweg zwischen dem LVR und externen Partnern, Kunden und Patienten ausgebaut und für sensible Daten abgesichert werden. Diese Daten umfassen neben normalen, personenbezogenen Daten wie z.B. Namen und Adressen, auch medizinische und andere rechtsrelevanten Daten.
Neben der Softwarelösung sollen hierfür Wartung und Support über eine Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren (jährliche Zahlung) sowie Unterstützungsleistungen im ersten Vertragsjahr als Abrufkontingent beauftragt werden.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis wird mit Aufforderung zur Interessensbestätigung (Start Teilnahmewettbewerb) zur Verfügung gestellt.
Die unter II.2.4 erfolgte Gesamtbeschreibung in Kurzform wird mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis und der Erstellung einer vollständigen Vergabeunterlage im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gem. § 38 Abs. 4 Nr. 2 VgV bereitgestellt und entsprechend vergeben. Sollten Sie ein Interesse an der Teilnahme an diesem Verfahren haben, teilen Sie Ihr Interesse (Interessensbekundung) bitte per E-Mail, unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenbezeichnung und einer Ansprechperson mit dazugehöriger E-Mail Anschrift und Telefonnummer über die nachfolgende E-Mail Adresse mit: [gelöscht] .
Die Frist zur Einreichung Ihrer Interessensbekundung endet am 29.04.2022 um 12:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug
Diese Bestätigung darf zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein!
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens 1 Mio. EUR und für Vermögensschäden von mindestens 1 Mio. EUR, in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung.
Diese Bestätigung darf zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein.
Mindestens eine nachprüfbare Referenz eines Auftrag über diesen Ausschreibungsgegenstand in Form einer Eigenerklärung aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), aus der hervorgeht, welche Projekte mit einer Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchgeführt wurden. Aus der Referenzliste muss der Auftragswert, der Erbringungszeitraum der Leistung sowie Angaben zum Leistungsempfängers ersichtlich sein, damit diese Angaben durch den Auftraggeber überprüft werden können. Der Referenzkunde sollte eine Größe von mindestens 5.000 Mitarbeitenden haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens können Ihnen bis auf die o.a. Informationen derzeit keine weiteren detaillierten Informationen übersandt werden. Sehen Sie daher bitte von Anfragen nach Leistungsverzeichnissen oder anderen technischen Informationen ab.
Für die kommende Teilnahme am Vergabeverfahren sollten Sie sich jedoch bereits unter folgender URL anmelden und registrieren: https://vergabe.lvr.de/NetServer/
Über diese Vergabeplattform werden Ihnen später die Auftragsunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.