Lieferung und Ausbau von 1 Drehleiter (DLA(K)23-12) inkl. der erforderlichen Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 155 2022 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausbau von 1 Drehleiter (DLA(K)23-12) inkl. der erforderlichen Beladung
Es soll ein serienmäßiges Fahrgestell geliefert werden. Dieses Fahrgestell ist durch einen Aufbauhersteller zu einer Drehleiter auszubauen. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung ist mitzuliefern.
Los 1 - Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells für den Aufbau zu einer Drehleiter (DLA(K) 23-12
Los 2 - Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausbau des Fahrgestells zu einer Drehleiter DLA(K) 23-12 nach DIN EN 14043
Los 3 - Ausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausrüstung für eine Drehleiter nach DIN EN 14043
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis, dass das Unternehmen Funkgeräte der Fa. Sepura verbauen darf
- Bescheinigung über die Einhaltung der EMV-Vorschriften nach 95/54/EG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.