Lieferung von digitalen mobilen Endgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 062_22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von digitalen mobilen Endgeräten
Mit Hilfe der Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" sowie der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen insgesamt 78 Tablets (iPads) beschafft werden.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine "Aufstockung" auf einen bereits erteilten Auftrag.
Siegen
78 Standard Tablet 10,2 Zoll, Wi-Fi, sowie 78 stoßfeste Schutzhüllen für die Tablets
REACT-EU-Mittel für die digitale Transformation
Für die Beschaffung werden Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Anspruch genommen (REACT-EU-Initiative) sowie Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Förderschulen und Schulen an sozial benachteiligten Standorten in NRW.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
2. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
3. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
4. Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Ebenfalls gefordert sind Angaben zu Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen). Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz ist auf gesondertes Verlangen die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) von den Nachunternehmern vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD:
1. Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Ebenfalls gefordert sind Angaben zu Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen). Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz ist auf gesondertes Verlangen die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) von den Nachunternehmern vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD:
1. Erklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden und dass - falls das Angebot in die engere Wahl kommt - drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren benannt werden;
2. Angaben zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Ebenfalls gefordert sind Angaben zu Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen). Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz ist auf gesondertes Verlangen die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) von den Nachunternehmern vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen von interessierten Unternehmens sind bis zum 22.04..2021, 12.00 Uhr, über das unter Abschnitt
I genannte Vergabeportal zu stellen. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies
vergaberechtlich geboten ist.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.
2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234 der Vergabeunterlagen) abgeben.
3. Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen
Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 der
Vergabeunterlagen) anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind von den eingesetzten
Nachunternehmern die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) und die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD der Vergabeunterlagen) vorzulegen. Auch bei den Nachunternehmern dürfen keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§§ 122 ff. GWB).
4. Im Preisblatt ist das angebotene Produkt (Hersteller / Fabrikat / Farbe) einzutragen. Zu Position 2 der
Leistungsbeschreibung (Schutzhüllen) wird darum gebeten, dass dem Angebot ein Produktblatt (Hersteller / Fabrikat / mögliche Farben) beigefügt wird, welches eine Ansicht und Materialbeschreibung der angebotenen Hülle bietet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten.
Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]