RV Rettungspuppen inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.33 - 0905/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]745
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rettungspuppen inkl. Zubehör
RV Rettungspuppen
RV Verbrauchsmaterial Wunddarstellungssätze inkl. Blutungssystem
RV Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren
RV Rettungspuppen
Los 1 beinhaltet eine Rahmenvereinbarung über eine Höchstmenge von 510 Rettungspuppen (Mindestabnahmemenge 10 Rettungspuppen) sowie ein Transportmittel je Rettungspuppe für das Kaufhaus des Bundes. Die Schätzmenge entspricht der genannten Höchstmenge.
RV Wunddarstellungen
Los 2 beinhaltet eine Rahmenvereinbarung für das Kaufhaus des Bundes über eine Höchstmenge von 17140 Wunddarstellungen verschiedener Verletzungsdarstellungen (Mindestabnahmemenge 140 Wunddarstellungen verschiedener Verletzungsdarstellungen), eine Höchstmenge von 510 Transportmitteln für die Wunddarstellungen (Mindestabnahmemenge 10 Transportmittel) sowie eine Höchstmenge von 1010 Blutungsdarstellungsgeräte arterieller und venöser Blutungen inklusive Transportmittel (Mindestabnahmemenge 10 Blutungsdarstellungsgeräte inklusive Transportmittel), eine Höchstmenge von 4010 Einheiten Moulagenkleber (Mindestabnahmemenge von 10 Einheiten), eine Höchstmenge von 4010 Einheiten Kunstblut (Mindestabnahmemenge von 20 Einheiten) sowie eine Höchstmenge von 1010 Ersatzakkus für Blutungsdarstellungsgeräte (Mindestabnahmemenge von 10 Ersatzakkus für Blutungsdarstellungsgeräte). Die Schätzmengen entsprechen der genannten Höchstmengen.
RV Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren
Los 3 beinhaltet eine Rahmenvereinbarung über eine Höchstmenge von 110 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Erste Hilfe für Multiplikatoren mit maximal 10 Teilnehmern (Mindestabnahmemenge 0 Fortbildungsveranstaltungen). Die Schätzmenge entspricht der genannten Höchstmenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Nachweis 3.4.1.1 Referenzen ist mit dem Angebot einzureichen. Hierbei ist es ausreichend, die zuvor genannten Eignungsnachweise ein Mal zu erbringen, unabhängig davon, ob ein Angebot nur für Los 1, nur für Los 2 oder für beide Lose eingereicht wird. Los 3 bedarf keiner gesonderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung.
3.4.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die Referenzen müssen von mindestens drei verschiedenen Auftraggebern stammen.
• Jede Referenz muss einer Lieferleistung von Medizinprodukten mit einem minimalen Auftragswert von 50.000€ beinhalten.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungen können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "VU08_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
• Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
4 Jahre werden nicht überschritten
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen (3 Rahmenvereinbarungen gesamt)
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarungen für Los 1 und Los 2, sowie gem. § 6 der Rahmenvereinbarung für Los 3 sind:
• Beschaffungsamt des BMI
• Bundeskriminalamt
• Bundespolizei Direktion Bundesbereitschaftspolizei
• Bundespolizeiakademie Lübeck
• Bundespolizeidirektion 11
• Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
• Bundespolizeidirektion Berlin
• Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
• Bundespolizeidirektion Flughafen München
• Bundespolizeidirektion Hannover
• Bundespolizeidirektion Koblenz
• Bundespolizeidirektion München
• Bundespolizeidirektion Pirna
• Bundespolizeidirektion St. Augustin
• Bundespolizeidirektion Stuttgart
• Bundespolizeiakademie
• Bundespolizeipräsidium
• ZVKDB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.