Lieferung Wechselladerfahrzeug (WLF) mit maschineller Zugeinrichtungug Referenznummer der Bekanntmachung: 02052022-1100
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Wechselladerfahrzeug (WLF) mit maschineller Zugeinrichtungug
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit maschineller Zugeinrichtung in Anlehnung an die DIN 1846-2, DIN EN 1846 und DIN 14502 (Entwurf)) in zwei Losen:
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Aufbau
Fahrgestell
Stadt Delbrück 33129 Delbrück Der Fahrgestell-Hersteller liefert das Fahrgestell an den Aufbau-Hersteller. Von dort wird das Fahrzeug abgeholt.
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit maschineller Zugeinrichtung in zwei Losen;
hier Los 1 Fahrgestell
Der AN Los 1 Fahrgestell hat das Fahrgestell auf seine Kosten und in Absprache mit dem Aufbauhersteller zu diesem zu überführen.
Aufbau
Stadt Delbrück 33129 Delbrück Der Fahrgestell-Hersteller liefert das Fahrgestell an den Aufbau-Hersteller. Von dort wird das Fahrzeug abgeholt.
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit maschineller Zugeinrichtung in zwei Losen;
hier Los 2 Aufbau
Ein Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gem. DIN ISO 9001 inkl. entsprechender Zertifizierung ist zu erbringen(Vorlage mit dem Angebot).
Eine ausführliche Beschreibung des Lademanagements und Realisierung der optimalen Ladung der Batterie ist dem Angebot beizulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD) bzw. Präqualifikationsnachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
- drei Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Bestätigung Eintragung Berufsregister,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD) bzw. Präqualifikationsnachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
- drei Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Bestätigung Eintragung Berufsregister,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen binnen 48 Stunden gewährleisten.
2) Eine entsprechende Erklärung und Beschreibung ist dem Angebot beizufügen. Dabei sind die Anschriften der an Delbrück nächstgelegenen Servicecenter zu benennen, die sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und sachgerecht durchführen können.
3) Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden ausführlich dargestellt werden.
4) Der Anbieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität gesichert werden.
5) Es muss schriftlich erklärt werden, an welchem örtlichen Produktionsstandort derAusbau stattfinden wird.
6) Dem Angebot sind ausführliche technische Beschreibungen und Prospektmaterial in deutscher Sprache beizufügen.
Zusätzlich für Los 2:
Mit dem Angebot ist ein Nachweis eines Qualitätsmanagements gem. DIN ISO 9001 und entspr. gültiger Zertifizierung vorzulegen.
Eine ausführliche Beschreibung des Lademanagements und Realisierung der optimalen Ladung der Batterie ist dem Angebot beizulegen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme
Zusätzliche weitere Bedingungen s. Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, Zimmer C 17
Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes die fehlenden, unvollständig oder fehlerhaft abgegebenen unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen unter Setzung einer kalendermäßig bestimmten Frist nachfordern. Angebote, die nach Ablauf dieser Frist nicht vollständig sind, werden ausgeschlossen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene internetadresse) beantwortet. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) wird auf den 25.04.2022 festgesetzt.
Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN9VK0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.