Zwei Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5907 EX

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zwei Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1)

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5907 EX
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Feuerwehr Bielefeld beschafft zwei neue Einsatzleitfahrzeuge ELW 1. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Auf- / Ausbau. Eine Vergabe ist nur für alle Teile zusammen möglich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau.

Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells und des Auf-/Ausbaus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit, vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Teil 1a) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit, vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Teil 1b) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorgung (für Teil 1a) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorung (für Teil 1b) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Garantiezeit (für Teil 1a) / Gewichtung: 2,5 %
Qualitätskriterium - Name: Garantiezeit (für Teil 1b) / Gewichtung: 2,5 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teiles der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.

Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.

Fortsetzung sh. unter Punkt VI.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 247-652344
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Zwei Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bewertungskriterium "Angebotspreis":

Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1000 Bewertungspunkte erreicht werden. (Wertungspunkte Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).

Bewertungskriterium "Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit":

Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Sams-, Sonn- und Feiertagen in NRW für Teil 1a und Teil 1b jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben:

Montag - Freitag

24 Stunden = 20 Punkte

07:00 - 19:00 Uhr = 15 Punkte

07:00 - 18:00 Uhr = 10 Punkte

08:00 - 18:00 Uhr = 5 Punkte

08:00 - 17:00 Uhr = 0 Punkte

Samstag/Sonntag/Feiertag

24 Stunden = 20 Punkte

07:00 - 19:00 Uhr = 15 Punkte

07:00 - 18:00 Uhr = 10 Punkte

08:00 - 18:00 Uhr = 5 Punkte

08:00 - 17:00 Uhr = 0 Punkte

Bewertungskriterium "Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit":

Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1a und Teil 1b jeweils 40 Wertungspunkte vergeben:

Teil 1a:

Montag - Freitag

<= 3 Stunden = 20 Punkte

> 3 Stunden = 10 Punkte

Kein Notdienst = 0 Punkte

Samstag/Sonntag/Feiertag

<= 3 Stunden = 20 Punkte

> 3 Stunden = 10 Punkte

Kein Notdienst = 0 Punkte

Teil 1b:

Montag - Freitag

<= 24 Stunden = 20 Punkte

> 24 Stunden = 10 Punkte

Kein Notdienst = 0 Punkte

Samstag/Sonntag/Feiertag

<= 24 Stunden = 20 Punkte

> 24 Stunden = 10 Punkte

Kein Notdienst = 0 Punkte

Bewertungskriterium "Kundendienst - Quantität"

Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1a und Teil 1b jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden:

mehr als 3 Servicetechniker = 40 Punkte

3 Servicetechniker = 25 Punkte

2 Servicetechniker = 10 Punkte

1 Servicetechniker = 0 Punkte

Kein Techniker = Ausschluss

Bewertungskriterium "Kundendienst - Standort"

Der Bieter, der einen Kundendienststandort in bis zu 30 km Entfernung angeben kann, erhält für Teil 1a und 1b jeweils die max. Bewertung von 80 Punkten:

31 bis 50 km Entfernung = 65 Punkte

51 km bis 100 km Entfernung = 50 Punkte

101 km bis 150 km Entfernung = 35 Punkte

151 km bis 200 km Entfernung = 20 Punkte

größer 200 km Entfernung = 0 Punkte

Bewertungskriterium "Ersatzteilversorgung"

Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1a und Teil 1b jeweils 100 Wertungspunkte:

Teil 1a:

20 und mehr Jahre = 100 Punkte

10 bis 19 Jahre = 50 Punkte

9 und weniger Jahre = 0 Punkte

Teil 1b:

15 und mehr Jahre = 100 Punkte

10 bis 14 Jahre = 50 Punkte

8 bis 9 Jahre = 25 Punkte

7 und weniger Jahre = 0 Punkte

Bewertungskriterium "Garantiezeit"

Für die Garantiezeit des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden jeweils maximal 50 Wertungspunkte vergeben:

Teil 1a:

36 und mehr Monate = 50 Punkte

24 - 35 Monate = 25 Punkte

12 - 23 Monate = 0 Punkte

Teil 1b:

36 und mehr Monate = 50 Punkte

24 - 35 Monate = 25 Punkte

12 - 23 Monate = 0 Punkte

Bewertungskriterium "Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung"

Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen - Punkte vergeben. In Teil 1a und Teil 1b können jeweils 100 Wertungspunkte erreicht werden.

Bewertungskriterium "Lieferzeit - Fertiggestelltes Fahrzeug (Fahrgestell & Auf- / Ausbau)"

Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben:

48 und weniger Wochen = 100 Punkte

49 - 52 Wochen = 50

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VN6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/03/2022

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