Zwei Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5907 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1)
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft zwei neue Einsatzleitfahrzeuge ELW 1. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Auf- / Ausbau. Eine Vergabe ist nur für alle Teile zusammen möglich.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells und des Auf-/Ausbaus.
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teiles der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Fortsetzung sh. unter Punkt VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwei Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1)
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertungskriterium "Angebotspreis":
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1000 Bewertungspunkte erreicht werden. (Wertungspunkte Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium "Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit":
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Sams-, Sonn- und Feiertagen in NRW für Teil 1a und Teil 1b jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag - Freitag
24 Stunden = 20 Punkte
07:00 - 19:00 Uhr = 15 Punkte
07:00 - 18:00 Uhr = 10 Punkte
08:00 - 18:00 Uhr = 5 Punkte
08:00 - 17:00 Uhr = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
24 Stunden = 20 Punkte
07:00 - 19:00 Uhr = 15 Punkte
07:00 - 18:00 Uhr = 10 Punkte
08:00 - 18:00 Uhr = 5 Punkte
08:00 - 17:00 Uhr = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit":
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1a und Teil 1b jeweils 40 Wertungspunkte vergeben:
Teil 1a:
Montag - Freitag
<= 3 Stunden = 20 Punkte
> 3 Stunden = 10 Punkte
Kein Notdienst = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
<= 3 Stunden = 20 Punkte
> 3 Stunden = 10 Punkte
Kein Notdienst = 0 Punkte
Teil 1b:
Montag - Freitag
<= 24 Stunden = 20 Punkte
> 24 Stunden = 10 Punkte
Kein Notdienst = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
<= 24 Stunden = 20 Punkte
> 24 Stunden = 10 Punkte
Kein Notdienst = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Kundendienst - Quantität"
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1a und Teil 1b jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden:
mehr als 3 Servicetechniker = 40 Punkte
3 Servicetechniker = 25 Punkte
2 Servicetechniker = 10 Punkte
1 Servicetechniker = 0 Punkte
Kein Techniker = Ausschluss
Bewertungskriterium "Kundendienst - Standort"
Der Bieter, der einen Kundendienststandort in bis zu 30 km Entfernung angeben kann, erhält für Teil 1a und 1b jeweils die max. Bewertung von 80 Punkten:
31 bis 50 km Entfernung = 65 Punkte
51 km bis 100 km Entfernung = 50 Punkte
101 km bis 150 km Entfernung = 35 Punkte
151 km bis 200 km Entfernung = 20 Punkte
größer 200 km Entfernung = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Ersatzteilversorgung"
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1a und Teil 1b jeweils 100 Wertungspunkte:
Teil 1a:
20 und mehr Jahre = 100 Punkte
10 bis 19 Jahre = 50 Punkte
9 und weniger Jahre = 0 Punkte
Teil 1b:
15 und mehr Jahre = 100 Punkte
10 bis 14 Jahre = 50 Punkte
8 bis 9 Jahre = 25 Punkte
7 und weniger Jahre = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Garantiezeit"
Für die Garantiezeit des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden jeweils maximal 50 Wertungspunkte vergeben:
Teil 1a:
36 und mehr Monate = 50 Punkte
24 - 35 Monate = 25 Punkte
12 - 23 Monate = 0 Punkte
Teil 1b:
36 und mehr Monate = 50 Punkte
24 - 35 Monate = 25 Punkte
12 - 23 Monate = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung"
Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen - Punkte vergeben. In Teil 1a und Teil 1b können jeweils 100 Wertungspunkte erreicht werden.
Bewertungskriterium "Lieferzeit - Fertiggestelltes Fahrzeug (Fahrgestell & Auf- / Ausbau)"
Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben:
48 und weniger Wochen = 100 Punkte
49 - 52 Wochen = 50
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VN6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]