Beschaffung eines High End-MultiSlice Computertomographen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_07_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines High End-MultiSlice Computertomographen
Lieferung eines High End - MultiSlice Computertomographen (Planungs-CT)
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt für die Klinik für Strahlentherapie die Anschaffung eines High End - MultiSlice Computertomographen (Planungs-CT) für die Strahlentherapieplanung von onkologischen Patienten*innen. Das System wird insbesondere zur Generierung der anatomischen und physikalischen Basisdaten, zur exakten, dreidimensionalen Bestrahlungsplanung mittels hochmoderner Software eingesetzt. Das Planungs-CT stellt daher einen zentralen Bestandteil der leitliniengemäßen Behandlung aller Patienten, die in der beantragenden Klinik der Maximalversorgung einer strahlentherapeutischen Behandlung bedürfen.
Optionale Beauftragung eines Vollservicevertrages.
Optionale Bereitstellung einer Interimslösung zur Überbrückung der Bauphase in Form einer Trailer- oder Containerlösung, um den klinischen CT Betrieb der Strahlentherapie - Gebäude 55 am UK Bonn sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe in Ziffer II.2.7) zur Vertragslaufzeit ist als Orientierungswert auf Basis der aktuellen Planungen des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens und der Ausführungsphase zu verstehen. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
2. zu Ziff. III.1.3:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter Ziff. III.1.3 genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
3. Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD98T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).