Natronlauge 50% für Q2/2022 - Zuschlagsbekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: E70 40 2205
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Natronlauge 50% für Q2/2022 - Zuschlagsbekanntmachung
Lieferung von Natronlauge 50% im TKW je ca. 50 to. pro Woche für den Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 auf Grundlage des zuvor eingerichteten Dynamischen Beschaffungssystems.
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG Im Eisholz 12 51373 Leverkusen
Lieferung von ca. 600 to. Natronlauge 50% nach DIN EN 896 / UN 1824 in Losgrößen von 2x 25 to. pro Woche für das 2.Quartal 2022 als Teilleistung aus der Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems (Laufzeit 01.07.2021 bis 30.06.2023).
Voraussichtlich zeitlicher Ablauf des Verfahrens:
Angebotsöffnung: 17.03.2022
Abschluss Angebotsauswertung und Versand Vorabinformationen nach §134 GWB: 17.03.2022
Zuschlagserteilung: 28.03.2022
Beginn Lieferung: 01.04.2022
Grundlage der Beauftragung ist das Verfahren zum Teilnahmewettbewerb zwecks Errichtung eines Dynamischen Beschaffungssystem zur Beschaffung von Natronlauge 50% im Zeitraum 07.2020 bis 06.2023 mit dem Kennzeichen 2020/S 044-103597 (TED) / CXP4YZBDE2Y (DTVP) / E70 40 2012 mit allen dort angegebenen Bedingungen und Vertragsbestandteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Natronlauge 50% für Q2/2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.julius-hoesch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZBRU2E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.