2022-0124 Wissenschaftliche Begleitforschung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0124
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0124 Wissenschaftliche Begleitforschung
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" von 2021 bis voraussichtlich 2026 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh", April 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind "Integration und Bildung", "soziale u. ökonomische Stabilisierung", "Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung" sowie "Teilhabe und Öffentlichkeits-arbeit".
Zur Unterstützung dieser Maßnahme vergibt die Stadt Duisburg den Auftrag der wissenschaftlichen Begleitforschung des Gesamtvorhabens und seiner Teilprojekte sowie der Projektstrukturen und -Prozesse. Kernelement ist die formative Evaluation der Gesamtmaßnahme über die gesamte Projektlaufzeit.
47169 Duisburg, 47166 Duisburg
Ziel des "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Stark im Norden: Alt-Hamborn & Marxloh" ist es, beispielhaft innovative Ansätze zur integrierten Quartiersent-wicklung zu erarbeiten und umzusetzen und aus den Ergebnissen zugleich Rückschlüsse und Impulse für die Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung zu ziehen. Daher ist eine wissenschaftliche Begleitforschung im Rahmen der Umsetzung des Gesamtmaßnahme vorgesehen, die als partizipativer formativer Evaluations- und Beratungsprozesses gestaltet werden soll. Dieser Prozess soll auf den ersten im ISEK formulierten Zielsetzungen und Frage-stellungen aufbauen.
Unter dem Leitbild des ISEK "Starke Vielfalt, friedvolles und sicheres Zusammenleben unter-schiedlicher Kulturen mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in klimaangepassten stabilisierten Infrastrukturen, Räumen und Umweltverhältnissen" sind für vier Handlungsfeldern entspre-chende Ober- und Unterziele sowie Querschnittsaufgaben formuliert worden, die sich auf der Maßnahmenebene in insgesamt 9 baulichen Teilmaßnahmen mit 11 Projekten vor Ort abbil-den und darin umgesetzt werden.
1. Integration und Bildung (Oberziel: Anpassung der Bildungsinfrastruktur an die spezifischen zielgruppenbezogenen Bedarfe)
2. Soziale und ökonomische Stabilisierung (Oberziel: Reduzierung der Funktions- und Sub-stanzverluste der Quartiere)
3. Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz und -anpassung (Oberziel: Steigerung der Lebens-qualität durch Verbesserung der stadtökologischen und klimatischen Bedingungen sowie der Gesundheit der Quartiersbewohnerschaft)
4. Teilhabe und Öffentlichkeitsarbeit (Oberziel: Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenssituationen und Stärkung des sozialen Zusammenhalts)
Den im ISEK aufgestellten Handlungsfeldern sind jeweils Forschungsfragen zugeordnet wor-den, auf die im Modellvorhaben mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitforschung Antworten gesucht werden sollen. Die Fragen sollen in Abstimmung mit der Auftraggeberin vom/ von der Auftragnehmer*in weiter qualifiziert, zielorientiert angepasst und abschließend beantwortet werden.
Die Beauftragung einer wissenschaftlichen Begleitforschung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung einer qualitätsvollen Umsetzung der insgesamt 9 städtebaulichen Teilprojekte des Modellvorhabens. Sie verfolgt die Zielsetzung, kontinuierlich den Beteiligungs- und Umset-zungsprozess sowie die internen Abstimmungsprozesse zu evaluieren und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Fehlverläufe sollen zeitnah aufgedeckt und durch eine unterstützende Beratung durch den/die Auftragnehmer*in entgegengesteuert werden. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird durch einen Beteiligungsprozess, der durch zwei Quartiersmanagements (Marxloh & Alt-Hamborn) gesteuert und umgesetzt wird, begleitet.
Der Auftrag umfasst die Erarbeitung eines grundlegenden Monitoringkonzepts sowie die formative Evaluierung des Gesamtprozesses. Der Umsetzungsstand der Teilprojekte des Modellvorhabens ist anhand von geeigneten Indikatoren zu messen, die mit der Auftraggeberin abgestimmt werden.
Die folgenden Leistungsbausteine sind als Gerüst zur Angebotserstellung vorgesehen:
LB1 Abstimmungsprozess
LB2 Forschungsdesign
LB3 Monitoring
LB4 formative Evaluation
LB5 Berichtswesen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrages und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
- Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §§123, 126 GWB gegen das/die bietende(n) Unternehmen vorliegen.
Ihr/e Unternehmen muss/müssen - je nach Rechtsform - in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sein.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Für die Bearbeitung der beschriebenen Leistungen hat das Unternehmen entsprechen-de personelle Kapazitäten vorzuhalten. Das Unternehmen/ die Bieter*innen/Bietergemein-schaft hat daher nachzuweisen, dass sie mindestens über drei Mitarbeiter*innen mit
(Fach-) Hochschulabschluss verfügt.
- Für das zur Erbringung der Leistungen "wissenschaftliche Begleitforschung" allgemein benannte Personal ist jeweils ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudiums Bachelor, Master, Diplom) nachzuweisen.
- Für die Projektleitung der "wissenschaftlichen Begleitforschung" ist ein erfolgreich abge-schlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Diplom, Master) erforderlich.
- Kommunikationssprache für das gesamte Verfahren und die Auftragserfüllung ist Deutsch. Daher muss das eingesetzte Personal der Auftragnehmer*in(nen) die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Zum Nachweis, dass keine Insolvenzgefahr Ihres Unternehmens vorliegt, muss ein (geprüfter) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument (z. B. ein Geschäftsbericht) aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) eingereicht werden.
Vor dem Hintergrund der zu bewältigen Aufgaben müssen das/die bietende/n Unternehmen eine entsprechende technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen nachweisen sowie eine Auflistung aller vergleichbarerer Projekte (wissenschaftliche Begleitforschung in der Stadtentwicklung über einen ähnlichen Zeitraum) die durch das Büro bisher bearbeitet wurde einreichen.
Je Eignungspunkt sind min. zwei Referenzaufträge/-projekte Ihres/r Unternehmen vorzuweisen. Die Referenzprojekte müssen dabei aus den letzten 8 Kalenderjahren (Stichtag: Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) stammen.
Zu jedem als Eignungsnachweis herangezogenen Referenzprojekt ist ein eigener Steckbrief nach dem vorgegebenen Muster anzufertigen und Ansprechpersonen der damaligen Auftraggeber*innen mit Kontaktdaten zu benennen (siehe Anlage Steckbriefe Eignungsreferenzen). Ein Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für mehrere der unten genannten Eignungspunkte gleichzeitig herangezogen werden, wenn aus der inhaltliche Projektbeschreibung ersichtlich wird, dass mehrere Aufgabenbereiche abgedeckt wurden.
Bitte füllen Sie jeweils den vorgegebenen Steckbrief je Referenzprojekt aus und nummerieren Sie diese fortlaufen nach dem folgenden Muster durch:
01_Ref_"Nr. Referenz"
Speichern Sie den Steckbrief als PDF ab und fügen Sie die dazugehörige Projektbeschreibung und etwaige Nachweise entsprechend dem Dokument an.
Zu folgenden Eignungspunkten sind jeweils zwei Referenzen des/der Bieter*in einzureichen:
- Erfahrungen im Bereich Monitoring in der Stadtentwicklung
- Erfahrungen im Bereich formativen Evaluation in der Stadtentwicklung
- Erfahrung im Bereich Durchführung und Auswertung von Experteninterviews
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDC4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.