Betrieb einer Wohneinrichtung für Flüchtlinge - Sicherheits- und Pfortendienst Referenznummer der Bekanntmachung: 15-2022-S
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Wohneinrichtung für Flüchtlinge - Sicherheits- und Pfortendienst
Die Stadt Selm betreibt an der Industriestraße 16 im Ortsteil Selm eine Wohneinrichtung in Form eines Übergangsheims für asylsuchende Menschen mit einer Kapazität von bis zu 200 Plätzen.
Die Stadt Selm beabsichtigt, den Sicherheits- und Pfortendienst in der Wohneinrichtung mit Wirkung vom 01.06.2022 erneut an einen Auftragsnehmer zu vergeben.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Sicherheits- und Pfortendienst
59379 Selm
Die Stadt Selm betreibt an der Industriestraße 16 im Ortsteil Selm eine Wohneinrichtung in Form eines Übergangsheims für asylsuchende Menschen mit einer Kapazität von bis zu 200 Plätzen.
Die Stadt Selm beabsichtigt, den Sicherheits- und Pfortendienst in der Wohneinrichtung mit Wirkung vom 01.06.2022 erneut an einen Auftragsnehmer zu vergeben.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erlaubnis gemäß § 34 a Gewerbeordnung,
- erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen des Inhabers des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular liegt bei),
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Mindestkriterien zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden: 7.500.000,- EUR
Deckungssumme bei Vermögensschäden: 500.000,- EUR
(dreifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtanteil)
- Referenzliste über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers, wünschenswert sind Kurzbeschreibungen der Projekte
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 29.04.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDM73
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.