Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0008-66-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung
Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). Für den SUMP-Prozess ist es wichtig, dass dieser auf aktuellen Mobilitätsdaten aufsetzt. Diese sollen mit Hilfe einer repräsentativen Befragung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung gewonnen werden. Die geplante Befragung muss die "Standards zur einheitlichen Modal Split-Erhebung in NRW Kommunen" in der Fassung vom 24.04.2009 erfüllen und sollen sich zudem aus Gründen der Vergleichbarkeit zu älteren Erhebungen in ihrer Methodik auch an der KONTIV-Erhebung 2008 beziehungsweise der MiD 2017 orientieren. Aufgrund der engen Verknüpfung der Erhebung mit dem SUMP-Prozess ist es zwingend notwendig, dass die Feldphase im Zeitraum zwischen den Sommer- und Herbstferien 2022 in NRW erfolgt. Die Erhebung muss auf gesamtstädtischer und auf Ebene der Stadtbezirke repräsentativ sein. Mit Blick auf die 86 Stadtteile ist eine größtmögliche Annäherung an repräsentative Ergebnisse anzustreben.
Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung Köln
Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). Für den SUMP-Prozess ist es wichtig, dass dieser auf aktuellen Mobilitätsdaten aufsetzt. Diese sollen mit Hilfe einer repräsentativen Befragung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung gewonnen werden. Die geplante Befragung muss die "Standards zur einheitlichen Modal Split-Erhebung in NRW Kommunen" in der Fassung vom 24.04.2009 erfüllen und sollen sich zudem aus Gründen der Vergleichbarkeit zu älteren Erhebungen in ihrer Methodik auch an der KONTIV-Erhebung 2008 beziehungsweise der MiD 2017 orientieren. Aufgrund der engen Verknüpfung der Erhebung mit dem SUMP-Prozess ist es zwingend notwendig, dass die Feldphase im Zeitraum zwischen den Sommer- und Herbstferien 2022 in NRW erfolgt. Die Erhebung muss auf gesamtstädtischer und auf Ebene der Stadtbezirke repräsentativ sein. Mit Blick auf die 86 Stadtteile ist eine größtmögliche Annäherung an repräsentative Ergebnisse anzustreben.
einmalig um 6 Monate. Der unter II.1.4 genannte Erhebungszeitraum ist jedoch nicht disponibel.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht gemäß § 45 (4) Nummer 2 VgV
- Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 45 (4) Nummer 4 VgV, für diejenigen Dienstleistungen, die in Art und Umfang mit denen vergleichbar sind, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Angabe getrennt nach Geschäftsjahren)
- Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils (Unternehmensportfolio), der Personalausstattung und des Hauptsitzes
- Für die Berufs- oder Betriebshaftpflicht: 1,5 Millionen Euro für Personenschäden / [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden
- Für die Nettojahresumsätze: mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr (Bei Bietergemeinschaften als Summe aller Unternehmen).
- Maximal drei Referenzprojekte, aus denen hervorgeht, dass das/die Bewerberunternehmen die geforderten Leistungen (unter anderem pseudonomisierte Befragungen in einem hybriden Verfahren (PAPI, CAWI, CATI), Mobilitätserhebung, Datenaufbereitung und -analyse unter Verwendung statistischer Methoden, Verfassen analytischer Ergebnisberichte inklusive grafischer und kartografischer Aufbereitung der Daten) in vergleichbarer Form bereits erfolgreich erbracht haben.
- Erklärung, dass das Bewerberunternehmen über Erfahrungen in der Bearbeitung von Aufträgen eines öffentlichen, vorzugsweise kommunalen Auftraggebers verfügt.
- Erklärung, dass die potenzielle Projektleitung über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und die Projektstellvertretung über mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie über einschlägige Expertise in den abgefragten Aufgabenspektren verfügen.
- Projektleitung verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
- Projektstellvertretung über mindestens drei Jahre Berufserfahrung
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCGU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU