1428-VF-Reisekostenabrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 1428-VF-Reisekostenabrechnung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1428-VF-Reisekostenabrechnung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung der Prozesse zur Genehmigung von Dienstreiseanträgen und zur Erstattung von Reisekosten und Auslagen, einschließlich der Durchführung mehrfacher inhaltlicher und fiskalischer Prüfungen im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren abgeschlossen.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
[Betrag gelöscht] Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
[Betrag gelöscht] Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des
Schätzwertes.
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung der Prozesse zur Genehmigung von Dienstreiseanträgen und zur Erstattung von Reisekosten und Auslagen, einschließlich der Durchführung mehrfacher inhaltlicher und fiskalischer Prüfungen im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren abgeschlossen.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
[Betrag gelöscht] Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
[Betrag gelöscht] Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des
Schätzwertes.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei Jahren
abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten
Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige
Erklärung einmalig schriftlich um zwölf Monate zu
verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die
maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich
zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
gem. Vergabeunterlagen (s. Leistungsverzeichnis)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c4a7a4e1a-6bc6b13cedc6c034
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c4a7a4e1a-6bc6b13cedc6c034
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c4a7a4e1a-6bc6b13cedc6c034
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.