Geschlechtervergleichende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.25 - 0028/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]024
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschlechtervergleichende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen
Geschlechterübergreifende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen
Bei der geplanten Studie handelt es sich um eine klassische Dunkelfeld-Opferbefragung basierend auf einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe (Registerstichprobe) mit sequenziellem Mixed-Mode-Design. Die Befragung wird persönlich-mündlich (computer-assisted-personal interview/CAPI) mit einem computerunterstützten selbst-administrierten Befragungsteil durchgeführt (computer-assisted-self-interview/CASI). Zudem erhalten Personen, welche die Teilnahme im Rahmen der CAPI/CASI-Kontaktierung "weich" verweigert haben oder nicht anzutreffen sind, das Angebot, den gekürzten Fragebogen online als computer-assisted web-interview (CAWI-Modus) auszufüllen.
Die Auftraggeberin erhält das Recht, den Auftragnehmer mit insgesamt sechs Optionen zu beauftragen, die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen genannt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertige Referenzen werden Erhebungen angesehen, die insgesamt folgende fünf Merkmale abdecken:
o Ziehung einer bundesweiten Einwohnermeldeamt-Stichprobe mit mindestens 150 Gemeinden
o Durchführung einer CAPI-Befragung mit mindestens 2.000 Fällen (netto)
o Durchführung einer CASI-Befragung mit mindestens 2.000 Fällen (netto)
o Durchführung einer CAWI-Befragung mit mindestens 5.000 Fällen (netto)
o Durchführung einer Mixed-Mode-Befragung
Es muss nicht jede der mindestens zwei einzureichenden Referenzen die Merkmale der fünf Untergliederungspunkte zusammen aufweisen. Es reicht aus, wenn eine Referenz einen Teil dieser Untergliederungspunkte und die andere Referenz den anderen Teil dieser Untergliederungspunktes aufweist. Im Falle, dass Sie mehr als zwei Referenzen benennen, können sich die Untergliederungspunkte auf mehrere Referenzen verteilen.
Qualitätsstandards
Benennung der wissenschaftlichen Qualitätssicherung (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), die Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung umsetzt.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal:
• Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge.
• Personal, das für die Stichprobenziehung verantwortlich ist, sowie den mit der Bereinigung und Gewichtung der Daten betrauten Mitarbeitern einschließlich der jeweiligen Qualifikation und Angaben über Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Projekte.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Hierzu ist die 'Anlage
Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.