EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz aus dem Kreis Coesfeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbc-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz aus dem Kreis Coesfeld
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III). Die zu vergebenden Leistungen werden in drei Gebietslosen ausgeschrieben. Der Leistungsumfang je Los beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III) aus Havixbeck und Senden;
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III) aus Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Olfen;
– Los 3: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III) aus Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Nottuln und Rosendahl.
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III) aus Havixbeck und Senden
– Übernahme des Altholzes an der vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle in max. 30 km Entfernung ab Ortsmitte der Gemeinde Senden (Rathaus);
– Verwertung des Altholzes (inkl. Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/ Störstoffe);
– Mengenspanne: 630 Mg/a bis 790 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III) aus Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Olfen
– Übernahme des Altholzes an der vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle in max. 30 km Entfernung ab Ortsmitte der Stadt Lüdinghausen (Rathaus);
– Verwertung des Altholzes (inkl. Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/ Störstoffe);
– Mengenspanne: 1.200 Mg/a bis 1.600 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III) aus Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Nottuln und Rosendahl
– Übernahme des Altholzes an der vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle in max. 25 km Entfernung ab Ortsmitte der Stadt Coesfeld (Rathaus);
– Verwertung des Altholzes (inkl. Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/ Störstoffe);
– Mengenspanne: 2.200 Mg/a bis 2.600 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht (Lose 1 bis 3):
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz A I – A III.
Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht (Lose 1 bis 3):
– Nutzungsnachweis für den jeweils angebotenen Standort der Übernahmestelle für Altholz A I – A III.
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungsanlage oder Verwertungsanlage für Altholz A I – A III.
Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht (Lose 1 bis 3):
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 2.000 Mg/a Altholz A I – A III. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis:
Bei einem Angebot für zwei oder drei Lose ist die jeweilige Referenz nur einmal vorzulegen.
Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht (Lose 1 bis 3):
– Nutzungsnachweis für den jeweils angebotenen Standort der Übernahmestelle für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) bereitgestellten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Übernahmestelle (= Umschlaganlage) ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungsanlage oder Verwertungsanlage für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) bereitgestellten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.