Erschließungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FilsWest_VAING01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plochingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung
Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Einführung:
Gegenstand des Verfahrens sind Ingenieurleistungen für die Planung und Ausführung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken im Rahmen des Projektes Erneuerung "Filsgebiet-West" in Plochingen. Die Leistungsgrundlage bildet die HOAI 2021.
Leistungen:
•Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021, LPH 1-9
•Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021, LPH 1-9 für Bauwerke und Anlage der Abwasser- und Wasserversorgung inkl. Retentions- Reinigungsbauwerken sowie Pumpwerk
•Besondere Leistungen Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlagen 12 und 13 HOAI 2021
Die Beauftragung der Projektstufen erfolgt in zwei Stufen (Stufe 1: LPH 1 - 4 und Stufe 2: LPH 5 - 9 + ÖBÜ) Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Gesamtkosten der Neuordnung werden angenommen mit ca. 13,6 Mio. Euro netto.
Folgende anrechenbaren Kosten werden angenommen:
Leistungsbereich 1 - Objektplanungen Verkehrsanlagen inkl. Beleuchtung: ca. 4,5 Mio. Euro
Leistungsbereich 2 - Objektplanungen Ingenieurbauwerke: ca. 2,25 Mio. Euro
Terminvorausschau (siehe im Detail beiliegender vorläufiger Rahmenterminplan):
Beginn umgehend nach Abschluss VgV-Verfahren vrsl. 3. Quartal 2022
Planungsphase 2022-2024
Vergabe- und Bauphase in Bauabschnitten 2023-2027 Angestrebter Projektabschluss 2028
Beschreibung:
Die Stadt Plochingen führt für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Filsgebiet-West" ein Vergabeverfahren für die Objektplanungen Verkehrsanlagen und technische Ingenieurbauwerke (Erschließungsplanung) durch. In weiteren Vergabeverfahren werden Aufgaben der Projektsteuerung, der Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke und Fachplanung Tragwerksplanung sowie des Städtbaus und der Freiflächen vergeben. Aus den Auftragnehmern der einzelnen Fachdisziplin wird ein Projektteam gebildet, das mit der Stadt und dem Verbandsbauamt zum erfolgreichen Gelingen der Erneuerung zusammenarbeitet.
Die Erneuerung ist erforderlich, da innerhalb des Gebietes vielfältige Missstände insbesondere in der Gestaltung, Nutzungsbild, Erschließung, Straßenführung, Gebäudesubstanz im Wohnumfeld und der Aufenthaltsqualität besteht. Auf der Grundlage der breiten Mängelliste wurde die Stadt Plochingen mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Filsgebiet-West" in das Bund-Länder- Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" aufgenommen. Die Satzung über das Sanierungsgebiet gem. §§ 136 ff. BauGB ist am 08.06.2018 in Kraft getreten. Als Voraussetzung und Umsetzung der Städtebauförderung wurde im Jahr 2018 ein "Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK) erarbeitet. Diese bildet, ausgehend von der Bestandsanalyse die Zielsetzung und das Konzept für eine nachhaltige Gebietsentwicklung ab. Überragendes Interesse ist die gestalterische, bauliche und funktionale Aufwertung des Gebietes zu erreichen, um das Filsgebiet wieder näher an die Stadt anzubinden. Die wesentlichen Zielsetzungen für die Gebietsentwicklung konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf die Aufbereitung der Bau- und Nutzungsstruktur in Gewerbebereichen, die Neuordnung und Aufwertung der Erschließung, die Qualitätsaufwertung der Wohnbereiche, sowie der gestalterischen und ökologischen Aufwertung der Fils und Uferzonen. Die in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen sind überwiegend gewerblich genutzt mit größeren offenen, zum Teil brachliegenden Lagerplätzen, einem aufgelockerten Gebäudebestand sowie einem geringen Anteil an Wohnnutzung. Die Fils bildet das prägende landschaftliche Element, die im zentralen Bereich von einer maroden Brücke überspannt wird. Die Zufahrbarkeit ist lediglich durch Bahnunterführungen gegeben. Das gestalterische Bild im Gebiet ist mangelhaft.
Als Grundlage der weiteren Planung liegt eine städtebauliche Konzeption vor, die vom Verbandsbauamt aus dem ISEK entwickelt wurde. Die Neuordnung und Ergänzung der Erschließung und Wegeverbindungen, die Neuordnung der Bauflächen innerhalb des Gebietes, der Brückenneubau sowie die Aufwertung der Freiflächen sind hier planerisch umgesetzt. Durch die Erneuerung soll das Image des Gebietes aufgewertet und eine zukunftsfähige Gebietsentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit angestrebt werden. Das Filsgebiet soll durch die Neugestaltung aber auch seiner Bedeutung als Bindeglied zwischen dem Landschaftspark "Bruckenwasen" im Westen mit dem Mündungsbereich der Fils in den Neckar und dem Landschaftsraum "Filstal" flussaufwärts gerecht werden. Für die Realisierung der Konzeption sind Bauabschnitte vorgesehen.
Mit der Planung und Umsetzung nördlich der Fils sowie dem Neubau der Filsbrücke soll kurzfristig begonnen werden und bis 2025 umgesetzt werden. Die Neugestaltung der Filsuferbereiche und weitere Wegeverknüpfungen sollen dazu parallel geplant werden. Nach dem Neubau der Filsbrücke ist die Umsetzung von Maßnahmen südlich der Fils bis 2027 vorgesehen.
Als Voraussetzung für die Objektplanung ist die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Dazu werden innerhalb des Gebietes zwei Bebauungsplanverfahren, jeweils für den nördlichen (Aufstellungsbeschluss veröffentlicht) sowie den südlichen Teil durchgeführt. Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens sind bereits artenschutzrechtliche Untersuchungen und eine geologische Untersuchung durchgeführt worden. Die möglichen Erschließungsoptionen wurde in Form einer Machbarkeitsstudie bereits voruntersucht.
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB:
-Anzahl Beschäftigte: 200 Punkte
-Referenzen Unternehmen - Objektplanung Verkehrsanlagen: 1.600 Punkte.
-Referenzen Unternehmen - Objektplanung Ingenieurbauwerke: 900 Punkte
Die Auswahl für die Verhandlungsgespräche erfolgt anhand der erreichten Punktzahl im Teilnahmeantrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung: Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung / Verkehrswesen oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV vorzulegen. (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
c) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
d) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 VgV: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung;
e) § 47 oder § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
-Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter;
-Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g.Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu d) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit einerMindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- und Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR.Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden (Ausschlusskriterium).
f) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte (m/w/d) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte):
-- > 4 Beschäftigte = 200 Punkte / 3 + 4 Beschäftigte = 100 Punkte / weniger als 3 Beschäftigte = 0 Punkte.
g) § 142 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt 1 + 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen:
-- Kosten der Baukonstruktion netto >= 4 000 000 € = 200 Punkte / < 4 000 000 € und >= 3 000 000 € = 100 Punkte / < 3 000 000 € = 50 Punkte;
-- beauftragte und erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 47 HOAI 2021 = 200 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit der jeweiligen Projektstufe reduziert: LPH 1: 4 Punkte / LPH 2: 41 Punkte / LPH 3: 51 Punkte / LPH 4: 16 Punkte / LPH 5: 30 Punkte / LPH 6: 20 Punkte / LPH 7: 8 Punkte / LPH 8: 30 Punkte.
Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.)
-- ÖBÜ wurde beauftragt und erbracht = 200 Punkte;
-- Integration von Leitungsträgern (Strom, Wasser, Gas, Wärme, Breitband) = 100 Punkte;
-- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB [Nr. 1 / 2 / 3 / 4] = 100 Punkte.
.Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt 1 + 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke:
-- Kosten der Baukonstruktion netto >= 2 000 000 € = 90 Punkte / < 2 000 000 € und >= 1 500 000 € = 50 Punkte / < 1 500 000 € = 0 Punkte;
-- beauftragte und erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 43 HOAI 2021 = 90 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit der jeweiligen Projektstufe reduziert: LPH 1: 2 Punkte / LPH 2: 18 Punkte / LPH 3: 23 Punkte / LPH 4: 5 Punkte / LPH 5: 13 Punkte / LPH 12: 20 Punkte / LPH 7: 3 Punkte / LPH 8: 14 Punkte.Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.)
-- Planungsobjekte waren:
-- Retentionsbauwerke = 30 Punkte;
-- Reinigungsbauwerke = 30 Punkte;
-- Pumpwerke = 30 Punkte;
-- ÖBÜ wurde beauftragt und erbracht = 90 Punkte;
-- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB [Nr. 1 / 2 / 3 / 4] = 90 Punkte.
Mindestbedingungen
Zu g)
Mindestbedingungen zur Wertbarkeit der Referenzprojekte - Objektplanung Verkehrsanlagen:
− Die Projekte sind Erschließungsmaßnahmen
− Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphasen ab dem 01.01.2017 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
− Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 13.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
− Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 60 Leistungspunkte gemäß § 47 HOAI 2021 beauftragt und
erbracht worden sein.
Mindestbedingung zur Wertbarkeit der Referenzprojekte - Objektplanung Ingenieurbauwerke:
− Gegenstände der Planung waren jeweils Anlagen der Abwasser- und Wasserversorgung.
− Die Projekte sind innerörtliche Erschließungsmaßnahmen.
− Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphasen ab dem 01.01.2017 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
− Die Objekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI 2021 eingeordnet
sein.
− Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 60 Leistungspunkte gemäß § 43 HOAI 2021 beauftragt und erbracht worden sein.
.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs-und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Der Vertrag wird auf Basis des HAV-KOM Vertragsmusters Projektsteuerung einschl. AVB, ZVB, Verpflichtungs- und Tariftreueerklärung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers unter
www.vergabe24.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich.
b) Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
c) Eine postalische oder eigenhändige Abgabe des Teilnahmeantrags /Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
d) Rückfragen sind über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Vergabe 24 zu stellen und werden auch ausschließlich über diese beantwortet. Wir empfehlen die Registrierung bei Vergabe24, um direkt über Rückfragenbeantwortungen, etc. informiert zu werden. Bei Nichtregistrierung muss sich der Bewerber des Vergabeverfahrens selbstständig über neue Rückfragenbeantwortungen, etc. informieren.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über die Vergabeplattform digital eingereicht wurden.
f) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
g) Für einen vollständigen Teilnahmeantrag sind die ausgegebenen Formlätter "Angaben zum Bewerber", Anlage A, Anlage B, Anlage C.1, Anlage C.2, Anlagen D sowie die Projektdastellung der angegebenen Referenzprojekte
(durch Bewerber zu erstellen) ausgearbeitet und ausgefüllt einzureichen.
h) Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
i) Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
j) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
k) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
l) Alle vorliegenden Projektinformationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
m) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte
Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland