Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte der Stadt Haltern am See Referenznummer der Bekanntmachung: 22.007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haltern am See
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haltern-am-See.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte der Stadt Haltern am See
Laufende Unterhaltsreinigung städtischer Gebäude ab 01.07.2022
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude u.a.
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude u.a.
Unterhaltsreinigung Sporthallen
Unterhaltsreinigung Sporthallen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Auszuges aus dem jeweiligen Berufs- oder Handelsregister.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorlage einer Referenzliste der wesentlich in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYZDMX2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.