Projektsteuerung Profilschule Ascheberg Referenznummer der Bekanntmachung: 5311/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59387
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ascheberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Profilschule Ascheberg
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme "Erweiterung und Sanierung des Campus der Profilschule Ascheberg". Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, beauftragt werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Profilschule Ascheberg 59387 Ascheberg
Die Profilschule (ehemalige Realschule mit derzeit insgesamt ca. 300 Schülern) bildet mit der Mensa und der Sporthalle sowie den Sportanlagen das Schulzentrum. Es wurde zwischen den Jahren 1963 und 1971 erbaut, mehrfach erweitert und lange Zeit von einer Realschule genutzt. Mit dem Auslaufen der Realschule am 31.7.2016 nutzt die neue Schulform (Profilschule) die ehemaligen Gebäude. Um den Profilschulstandort in Ascheberg zu konzentrieren, wird die ehem. Hauptschule in Herben aufgegeben (mit derzeit insgesamt ca. 200 Schülern). Dafür müssen die Bestandsgebäude erweitert, umgebaut und saniert sowie ein Neubau errichtet werden und neue Schul und Pausenflächen realisiert werden. Hierzu wurde ein Konzept für die bauliche Erweiterung der Schulgebäude um mindestens ca. 1.750 qm pädagogischer Nutzfläche und den sich nach Bedarf ergebenen Anpassungsarbeiten in den Bestandsgebäuden, durch ein vorangeschaltetes Verfahren zur Vergabe der Objektplanung für Gebäude und Innenräume entwickelt.
Die Fehlfläche setzt sich aus Unterrichtsräumen, Fachklassen, Ganztag sowie Verwaltung zusammen. Das Projekt umfasst auch die Neugestaltung der Freianlagen.
Der Auftraggeber hat neben der Gebäudeplanung auch bereits die Freianlagenplanung sowie die TGA- und Tragwerksplanung beauftragt. Die Objektplanungen befinden sich derzeit in der Leistungsphase 2, die Fachplanungen noch in der Leistungsphase 1 (Bestandsaufnahme).
Da der Auftragnehmer zum Zeitpunkt seiner Beauftragung in ein bereits laufendes Projekt einsteigt, sind in den Projektstufen 1 und 2 bestimmte Teilleistungen nur für im Zeitpunkt seiner Beauftragung noch aktuelle sowie für zukünftige entsprechende Vorgänge zu erbringen; dies betrifft bspw. das Mitwirken beim Fortschreiben der Projektziele und beim Risikomanagement, das Umsetzen der Kommunikationsstruktur und des Entscheidungs- und Änderungsmanagements, das Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der Planungsbeteiligten sowie die Kosten- und Terminsteuerung zur Einhaltung der Kosten- und Terminziele. Bestimmte Teilleistungen der Projektstufe 1 entfallen auch ganz (insb. im Zusammenhang mit der Vergabe der Planungsleistungen).
Dessen ungeachtet sind Auftragsgegenstand die Projektsteuerungsleistungen für das beschriebene Vorhaben ab der Projektstufe 1. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Die Projektstufen sollen stufenweise (siehe Abschnitt II.2.9) dieser Bekanntmachung) beauftragt werden, wobei auf eine Weiterbeauftragung von Projektstufen kein Rechtsanspruch besteht.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen gemäß AHO-Heft Nr. 9. Es werden zunächst nur die Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Projektstufen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (Projektstufe 3) und 3. Beauftragungsstufe (Projektstufen 4 und 5).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die beabsichtigte Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Projektstufe 4. Restleistungen (insb. zur Projektstufe 5) sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in oder Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Projektsteuerungsleistungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war (zumindest auch) der Umbau im Bestand oder die Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Projektsteuerung entsprechend AHO-Heft Nr. 9 wurden mindestens die Projektstufen 1 bis 4 und mindestens die Handlungsbereiche A bis D bearbeitet.
c) Das Vorhaben ist fertiggestellt, d. h. alle Bauausführungsleistungen für das Vorhaben sind vom Bauherrn werkvertraglich abgenommen worden (ggf. unter Mängelvorbehalt).
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 200 bis 700 (entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.
e) Der Abschluss der Projektstufe 4 lag nicht vor dem 01.04.2017.
2. Anzahl der Mitarbeiter/innen (jeweils im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell), die im Bereich Projektsteuerung tätig sind, gegliedert nach den Berufsgruppen:
a) Architekten/-innen und Ingenieure/-innen,
b) sonstige technische Mitarbeiter/innen und
c) sonstige kaufmännische Mitarbeiter/innen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieter-Referenzformular (Vergabeunterlage B00-1) bzw. für die Mitarbeiterzahlen im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Mindestens eine Referenz muss alle unter Ziffer 1 beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRUX1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland