Funktionsprüfung, Emissionsmessung und Überwachung 2022-2024 (Information zum Vergabeverfahren)) Referenznummer der Bekanntmachung: E70 40 2204
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Funktionsprüfung, Emissionsmessung und Überwachung 2022-2024 (Information zum Vergabeverfahren))
Durchführung von Funktionsprüfungen, Emmisionsmessungen und Kalibrierungen gemäß der 17. BImSchV* durch eine nach § 29b BImSchG* bekannt gegebene Messstelle für das MHKW Leverkusen
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG Im Eisholz 12 51373 Leverkusen
Durchführung von Funktionsprüfungen, Emmisionsmessungen und Kalibrierungen gemäß der 17. BImSchV* durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle für das MHKW Leverkusen inklusive
- Funktionsprüfung AMS Reingas und TminNBZ Kessel gemäß den Anforderungen der Richtlinien DIN EN 14181 und VDI 3950.
- Funktionsprüfung EMI-Auswerte-Systeme (Emissionsrechnermodul TALASNET, linienspezifisch ; TALAS / Emnet - Netzwerk)
- Emissionsmessungen entsprechend den Vorgaben der 17. BImSchV und des Genehmigungsbescheides sind Emissionsmessungen je Linie jährlich durchzuführen.
- Kalibrierung AMS Reingas (Kalibriermessungen / Vergleichsmessungen entsprechend der DIN EN 14181 im Reingas der 3 Linien.Aufstellung der Analysenfunktion mit Hilfe des jeweiligen Referenzmessverfahrens gemäß DIN EN 14181 bzw. VDI 3950)
- Kalibrierung TminNBZ Kessel
- Berichterstattung
- Betreuung der Opsis Systeme, Durag D-R 300 - 40
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZBRUQ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.