Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog Referenznummer der Bekanntmachung: SfH_IT_Dienstleistungen_ 714_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hochschulstart.de/sfh/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Dienstleistungen (System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System) im wettbewerblichen Dialog
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von IT-Dienstleistungen "System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV-System" im wettbewerblichen Dialog.
Stiftung für Hochschulzulassung Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) möchte mittels eines wettbewerblichen Dialogs einen Auftragnehmer beauftragen, welcher zur Qualitätssicherung der Releases des DoSV-Systems langfristig System-, Abnahme- und Hotfixtests durchführt. Die SfH beabsichtigt, die Qualität der Software des Gesamtsystems DoSV durch die Vergabe der Softwaretests an den Auftragnehmer abzusichern.
Die System-, Abnahme- und Hotfixtests sollen sicherstellen, dass das DoSV- System den technischen Anforderungen entspricht und performant ist, um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben an die Studienplatzvergabe zu gewährleisten. Ferner soll durch diese Auftragsvergabe ein allgemeines Testkonzept für das DoSV erarbeitet werden, welches durch die Auswahl angemessener Testmethoden und eine adäquate Zeitplanung sicherstellt, dass die Software zum Zeitpunkt des jeweiligen Vergabeverfahrens der Studienplätze, den technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht, gemäß denen sie entwickelt wurde. Ferner sollen durch den Auftragnehmer die stiftungsinternen Kompetenzen im Hinblick auf Software-Tests gestärkt und erweitert werden, indem ebenfalls Tools sowie Knowhow, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Softwaretests mit Hilfe von Testautomatisierungen, an die SfH transferiert werden.
Die den System- und Abnahmetests vorgelagerten Tests der Softwareentwicklung sind nicht Bestandteil des Testauftrages.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Rahmenvertragspartner auf der Grundlage eines EVB-IT Servicevertrags [Anlage 905] i.V.m. EVB-IT-Service-AGB [Anlage 915] über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal (3x) 12 Monate. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Rahmenvertragspartner auf der Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option einer Verlängerung um jeweils weitere dreimal (3x) 12 Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Dienstleistungen_System-, Abnahme und Hotfixtests DoSV_System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D98H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münhster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.