Gestalterische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote zur Sexualaufklärung www.schule.loveline.de und www.loveline.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_06_21_RO schule.Loveline
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestalterische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote zur Sexualaufklärung www.schule.loveline.de und www.loveline.de
Gegenstand dieser Ausschreibung bilden die Leistungen des Auftragnehmers (AN) zum gestalterischen Relaunch der Webseite www.schule.loveline.de, sowie zur fortlaufenden gestalterischen Betreuung und Weiterentwicklung der Webseiten www.schule.loveline.de und www.loveline.de und der Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter und möglicher weiterer, z.B. Instagram) für die BZgA. Beide Internetseiten basieren auf dem Content Management System TYPO3.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in den Leistungsbeschreibungen inklusive der Vertragsentwürfe (siehe Anhang 04).
Köln
Gegenstand dieser Ausschreibung bilden die Leistungen des Auftragnehmers (AN) zum gestalterischen Relaunch der Webseite www.schule.loveline.de, sowie zur fortlaufenden gestalterischen Betreuung und Weiterentwicklung der Webseiten www.schule.loveline.de und www.loveline.de und der Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter und möglicher weiterer, z.B. Instagram) für die BZgA. Beide Internetseiten basieren auf dem Content Management System TYPO3.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in den Leistungsbeschreibungen inklusive der Vertragsentwürfe (siehe Anhang 04).
Option 1: Konzepterstellung von Videocontent für www.loveline.de und www.schule.loveline.de, Option 2: Produktion von Videocontent für www.loveline.de und www.schule.loveline.de
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestalterische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote zur Sexualaufklärung www.schule.loveline.de und www.loveline.de
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.