Planungsleistungen Energieverbundsystem "eCampus Stühlinger" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000818
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Energieverbundsystem "eCampus Stühlinger"
Planungsleistungen für die Schaffung eines Energieverbundsystems "eCampus Stühlinger".
Aufbau von einem elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur.
Die Gesamtplanung (Infrastrukturplanung) beinhaltet folgende Bereiche: Elektrotechnik, Stark- und Schwachstrom, Wärmeversorgung und Freianlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 2-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 und 9) in den Bereichen Elektrotechnik, Wärmeversorgung, einschließlich der erforderlichen Infrastrukturplanung (KG 420/440/450/470/490/540), sowie Planungsleistungen für Freianlagen (KG 510/520, Erdarbeiten und der Wiederherstellung der Gelände-, Verkehrs- und Wegeflächen).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor (siehe Punkt II.2.11).
Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg setzt sich seit vielen Jahren für engagierten Klimaschutz ein. Bereits im Jahr 1996 wurden basierend auf einem ersten Klimaschutzkonzept ambitionierte Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen der Stadt festgelegt. Die konkreten Ziele und Maßnahmen wurden mehrfach angepasst und verschärft, wobei eine umfassende Klimaschutzstrategie zuletzt im Jahr 2007 verfasst wurde. Im Jahr 2014 wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1992 zu halbieren und bis zum Jahr 2050 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Ein wichtiger Baustein wird der vom Bund geförderte „eCampus“.
Mit dem „eCampus“ soll ein Energieverbund in Gestalt eines elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur geschaffen werden.
Das betrachtete Gebiet umfasst die im Folgenden aufgeführten Gebäude:
• Rathaus im Stühlinger BA1 (Fertigstellung 2017), Fehrenbachallee 12
• Rathaus im Stühlinger BA2 (in Planung), Fehrenbachallee 12
• Rathaus im Stühlinger, Bestandsbau Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12c
• Kita am Eschholzpark, Fehrenbachallee 12a
• Max-Weber-Schule, Fehrenbachallee 14
• Berufsschulzentrum, Bissierstraße 17
Zur Stromversorgung der Gebäude sollen anstelle von jeweils eigenen Hausanschlüssen künftig alle Gebäude über eine Integration einer neuen zentralen Batterie aus einem vorhandenen 110 kV Hochspannungsnetz aus dem öffentlichen Netz mit Strom versorgt werden.
Über die neue zentrale Batterieanlage mit ca. 1 MWh Speicherkapazität ist vorgesehen die bestehenden Trafos der Gebäude über das derzeit vorhandene 20 kV Kabel-Netz weiterhin mit Strom aus dem 20 kV “Eigennetz“ zu versorgen.
Die gebäudeeigenen stromseitigen Installationen und Netze, so einer der Planungsaufgaben, sollen unverändert bleiben. Nur die erforderlichen schalttechnischen Einrichtungen nach dem 20 kV Anschluss, sind bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen.
In das 20 kV Liegenschaftsnetz sind ca. 9 Bestand-Photovoltaikanlagen und 5 PV-Neuanlagen, bis zu einer Gesamtleistung von ca. 1.000 kWp, und 3 BHKW Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 800 kW, in unterschiedlichen Gebäuden aufgeschaltet werden. Sämtlich erzeugter überschüssiger regenerativer PV-Strom soll der Batterie zugeführt, und falls der Eigenbedarf einen weiteren Überschuss zulässt, über das 20 kV Netz in das öffentliche 110 kV Netz eingespeist werden können.
Thermisch sollen die bestehenden „Heizzentralen“ über ein Nahwärmenetz verbunden werden. Die Technik innerhalb der Heizzentralen bleibt dabei nahezu unverändert. Nur die zusätzlichen Anbindungen an das Nahwärmenetz sind hinzuzufügen.
Die erforderliche Trassenplanung des 20 kV Leitungsnetzes, des Nahwärmenetzes einschließlich Anbindungen in die Gebäude sowie die dazu erforderlichen Infrastrukturplanungen, einschließlich der Wiederherstellung der Gelände-, Verkehrs- und Wegeflächen, unter Beachtung sämtlicher Ent- und Versorgungsleitungen, sind Teil dieser Planungsleistungen.
Regenerative sind 5 neue PV-Anlagen mit einer Größe zwischen 100 und 400 kWp, einschließlich deren Einbindung in das Netz der Stadt Freiburg zu planen.
Für die Planungsleistungen der unter Nr. II.1.4) genannten Kostengruppen werden Baukosten über 2,6 Mio. Euro brutto erwartet. Die Planung der Leistungen ist voraussichtlich ab August 2022 vorgesehen. Der Abschluss der Baumaßnahmen hat bis zum 31.07.2025 zu erfolgen. Die Inbetriebnahme und Abrechnung der gesamten Baumaßnahme müssen bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.
Derzeit wird eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung durchgeführt (inkl. grober Kostenermittlung). Das Ergebnis wird im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Elektroplanung, Wärmeversorgung und Infrastruktur nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 und 9 sowie Planungsleistungen der Objektplanung - Freianlagen (Tiefbauleistungen) nach HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 38.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Mit Beauftragung der Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung und der Freianlagen wird zunächst die Leistungsphase 2 mit vertiefter Kostenschätzung beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 3 - 9 werden stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Planungsleistungen der Freianlagen werden mit beauftragt, sind im Umfang aber deutlich untergeordnet: es handelt sich lediglich um das Herstellen der erforderlichen Leitungsgräben und das Wiederherstellen der dortigen Oberflächen.
Die Planungsleistungen der Anlagengruppen 7 und 9 (nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen im Außenbereich) werden ebenfalls mit beauftragt, sind aber im Umfang deutlich untergeordnet.
Die Gebäudeautomation wird zentral über eine bereits bestehende Gebäudeleitstelle im Rathaus im Stühlinger BA1 (Fertigstellung 2017) erfolgen. Dazu sind die entsprechenden Schnittstellen zu planen und baulich anzuschließen. Die Planungsleistungen der Gebäudeautomation werden gesondert vergeben und sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da keine Bewerbung eingegangen ist, wird das Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]