Stadt Schwerte - Freianlagenplanung für einen "Klimagarten" Referenznummer der Bekanntmachung: 30-10-71-75/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schwerte - Freianlagenplanung für einen "Klimagarten"
Freianlagenplanung für einen "Klimagarten"
Im Jahr 2027 wird im Ruhrgebiet die Internationale Gartenausstellung (IGA 2027) stattfinden. Sie wird die erste dezentrale Internationale Gartenausstellung. Das Konzept der IGA 2027 sieht drei Ebenen vor. Die Stadt Schwerte beteiligt sich dabei neben 37 anderen Projekten in der mittleren Ebene "Unsere Gärten" mit dem Projekt "Klimagarten". Den Verfahrensgegenstand bildet die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1-8, wobei der Auftrag in einer ersten Stufe bis zur Leistungsphase 3 erteilt wird.
Freifläche entlang des Dinkelweges 58239 Schwerte
Freianlagenplanung
Das Projekt der Stadt Schwerte wurde bereits in einem Filter- und Qualifizierungsprojekt mit dem ersten von drei Sternen seitens des Regionalverband Ruhr als "IGA-fähig" beurteilt. Die Bewertung erfolgte anhand von Kriterien wie regionaler Bedeutung, Modellcharakter und Nachhaltigkeit. Das Konzept umfasst die Themenkomplexe Klimaschutz und Klimaanpassung. Es beinhaltet dabei einerseits Bildungsaspekte durch theoretische Wissensvermittlung und andererseits die praktische Umsetzung und Erfahrbarkeit der genannten Themenbereiche. Es soll so ein multifunktionaler Klimagarten entstehen, der sich in vorhandene grün-blaue Infrastrukturen einfügt und für die Themenbereiche rund um den fortschreitenden Klimawandel im Allgemeinen sowie für die Stadt Schwerte im Speziellen sensibilisiert. Ziel ist dabei die Wissensvermittlung mit gleichzeitiger, unmittelbarer praktischer Erfahrbarkeit vor Ort für unterschiedlichste Zielgruppen. Der Klimagarten soll sich aus einer Hauptfläche (ca. 1,1 ha) sowie zwei angrenzenden Nebenflächen zusammensetzen. Der Großteil der Planungsleistung des Klimagartens betrifft dabei die Hauptfläche; die Nebenflächen sollen als Anknüpfungspunkte des Klimagartens in die Umgebung fungieren.
Zur Erreichung des zweiten und dritten Sterns ist eine verbindliche Förderzusage zur Finanzierung des Projekts notwendig. Hier ist dem Projekt eine Förderung im Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" (Umsetzung und Begleitung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) nach Einplanung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in Aussicht gestellt worden. In einem nächsten Schritt müssen nun die Planungsleistungen des Projektes zur Vorbereitung der nächsten Phase des Förderverfahrens erfolgen. Diese umfasst die Aufforderung des BBSR zur Antragstellung der Zuwendung des Projektes.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 4-8 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Förder Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.foerder-landschaftsarchitekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5LYY9W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.