ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Los 1: Baugrundgutachter, Los 2: Tunnelbautechnischer Gutachter Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58162
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Los 1: Baugrundgutachter, Los 2: Tunnelbautechnischer Gutachter
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord;
Los 1: Baugrundgutachter,
Los 2: Tunnelbautechnischer Gutachter
Baugrundgutachter
Böblingen/Sindelfingen/Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart
Der Ausbau der Gäubahn ist unter der laufenden Nummer 23 der neuen Vorhaben des vordringlichen Bedarfs unter der Bezeichnung „Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH“ im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu §1 BSchWAG) gelistet. Das bestehende Gäubahnkonzept wurde weiterentwickelt und durch den neuen „Planfall 040b“ ersetzt. Der Ausbauumfang umfasst folgende Maßnahmen:
- „Zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen Neubaustrecke (NBS) – Böblingen-Goldberg („Gäubahntunnel“ ), vmax = 160 km/h, Länge 12 km
- Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen durch Linienverbesserungen
- Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen auf vmax = 160 km/h
- Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz, vmax = 160 km/h, Streckenverkürzung um 2,4 km, Bestandstrecke wird aufgelassen
- Zweigleisiger Ausbau Sulz – Epfendorf, Länge 17 km, Profilerweiterung des Sulzer Tunnels auf P/C 400, Umverlegung der B14 im Bereich nördlich Oberndorf – Altoberndorf (Straßentunnel, Länge 3 km)
- Zweigleisiger Ausbau Rietheim – Tuttlingen, Länge 8 km
- Neubau Singener Kurve inkl. Anpassung Haltepunkt (Hp) Landesgartenschau, Länge 1,5 km
- Profilerweiterung von 5 Tunneln auf P/C 400“
Die Maßnahme ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord beschreibt den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg („zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen NBS – Böblingen- Goldberg („Gäubahntunnel“), vmax = 160 km/h, Länge 12 km“). Dazu zählen der o. g. Pfaffensteigtunnel (ehemals Gäubahntunnel) sowie der Ausbau der Bestandsstrecke 4860 zwischen der Anbindung des Pfaffensteigtunnels (ca. km 22,1) an die Strecke 4860 und dem Haltepunkt Goldberg (ca. km 24,3) auf vmax = 160 km/h.
Gegenstand dieses Auftrags sind sachverständige Gutachterleistungen in Bezug auf Baugrunderkundung und Gründungsberatung. Die wesentlichen Aufgaben des Auftragnehmers ergeben sich aus den ausgeschriebenen Leistungen und beziehen sich auf gutachterliche Leistungen hinsichtlich Baugrunderkundung und – bestimmung im gesamten Bereich des Abschnittes und eine gutachterliche Gründungsberatung für den oberirdischen Streckenabschnitt.
Die Vergabeunterlagen (einschl. Leistungsbilder) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Mit Abruf der optionalen Leistungen wird der Vertrag entsprechend der stufenweisen Auftragserteilung verlängert.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.
Tunnelbautechnischer Gutachter
Stuttgart-Singen-Grenze D/CH
Der Ausbau der Gäubahn ist unter der laufenden Nummer 23 der neuen Vorhaben des vordringlichen Bedarfs unter der Bezeichnung „Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH“ im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu §1 BSchWAG) gelistet. Das bestehende Gäubahnkonzept wurde weiterentwickelt und durch den neuen „Planfall 040b“ ersetzt. Der Ausbauumfang umfasst folgende Maßnahmen:
- „Zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen Neubaustrecke (NBS) – Böblingen-Goldberg („Gäubahntunnel“1), vmax = 160 km/h, Länge 12 km
- Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen durch Linienverbesserungen
- Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen auf vmax = 160 km/h
- Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz, vmax = 160 km/h, Streckenverkürzung um 2,4 km, Bestandstrecke wird aufgelassen
- Zweigleisiger Ausbau Sulz – Epfendorf, Länge 17 km, Profilerweiterung des Sulzer Tunnels auf P/C 400, Umverlegung der B14 im Bereich nördlich Oberndorf – Altoberndorf (Straßentunnel, Länge 3 km)
- Zweigleisiger Ausbau Rietheim – Tuttlingen, Länge 8 km
- Neubau Singener Kurve inkl. Anpassung Haltepunkt (Hp) Landesgartenschau, Länge 1,5 km
- Profilerweiterung von 5 Tunneln auf P/C 400“
Die Maßnahme ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord beschreibt den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg („zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen NBS – Böblingen- Goldberg („Gäubahntunnel“), vmax = 160 km/h, Länge 12 km“). Dazu zählen der o. g. Pfaffensteigtunnel (ehemals Gäubahntunnel) sowie der Ausbau der Bestandsstrecke 4860 zwischen der Anbindung des Pfaffensteigtunnels (ca. km 22,1) an die Strecke 4860 und dem Haltepunkt Goldberg (ca. km 24,3) auf vmax = 160 km/h.
Gegenstand dieses Auftrags sind sachverständige Gutachterleistungen in Bezug auf den Tunnelbau und Tunnelbautechnik. Die wesentlichen Aufgaben des Auftragnehmers ergeben sich aus den ausgeschriebenen Leistungen und beziehen sich auf gutachterliche Sachverständigenleistungen hinsichtlich geotechnischer und tunnelbautechnischer Themen für den Abschnitt Tunnel, welcher über weite Strecken im Schildvortrieb (ca. 9,8km) und sowie in der konventionellen Bauweise hergestellt werden soll.
Die Vergabeunterlagen (einschl. Leistungsbilder) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Mit Abruf der optionalen Leistungen wird der Vertrag entsprechend der stufenweisen Auftragserteilung verlängert.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ANHANG (1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- ANHANG (2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- ANHANG (3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- ANHANG (4): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- ANHANG (5): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- ANHANG (6): Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
- ANHANG (7): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- ANHANG (8): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- ANHANG (9): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
- ANHANG (10): Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.
- ANHANG (11): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang).
- ANHANG (12): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
- ANHANG (13): Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Folgende Eignungskriterien (Nr. 14 - 19) gelten nur für das Los 1: Sachverständiger Baugrund.
- ANHANG (14): Erklärung über die Zahl der bei ihm im Bereich Geotechnik/ Baugrund in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- ANHANG (15): Der zu benennende Baugrundsachverständige bzw. Sachverständige für Geotechnik muss über mindestens 15 Jahre Sachverständigentätigkeit im Bereich Baugrund und Geotechnik verfügen. Die berufliche Qualifikation ist durch den entsprechenden Lebenslauf mit Angabe der einzelnen Person(en) nachzuweisen.
- ANHANG (16): Nachweis von mindestens fünf Referenzprojekten aus dem Bereich Schieneninfrastruktur aus den vergangenen zehn Jahren, in denen das Unternehmen in der Funktion des Baugrundgutachters bzw. Sachverständiger Geotechnik tätig war, wobei mindestens eines in den Bereich Tunnelbau fällt.
- ANHANG (17): Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich Infrastruktur, in dem BIM zur Anwendung kam und ein 3D-Baugrundmodell durch das Unternehmen erstellt wurde, aus den vergangenen fünf Jahren.
- ANHANG (18): Benennung eines Labors, welches dazu qualifiziert ist, die geforderten Laboruntersuchungen durchzuführen.
- ANHANG (19): Der zu benennende BIM-Modellautor/ Fachplaner hat anhand eines Referenzprojektes aus dem Bereich Infrastruktur nachzuweisen, dass er mindestens ein BIM-Baugrundmodell modelliert hat.
Folgende Eignungskriterien (Nr. 20- 22) gelten nur für das Los 2: Sachverständiger Tunnelbau
- ANHANG (20): Erklärung über die Zahl der bei ihm im Bereich Tunnelbau in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- ANHANG (21): Der zu benennende Sachverständiger für Tunnelbau muss mind. 15 Jahre Sachverständigentätigkeit in Tunnelbauprojekten vorweisen und ein anerkannter, gelisteter EBA-Sachverständiger im Teilgebiet für Fels- und Tunnelbau sein; die EBA-Listung ist über mind. 5 Jahre nachzuweisen. Die berufliche Qualifikation ist durch seinen Lebenslauf ebenfalls nachzuweisen.
- ANHANG (22): Der benannte Sachverständige oder einer seiner Mitarbeiter (Mitarbeiter, büroangehörig: Nachweis von mind. 10 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung von Tunnelbauprojekten anhand entsprechender Referenzen, Lebenslauf ist beizufügen) muss Erfahrungen in der verfahrenstechnischen und maschinentechnischen Beratung von Schildvortrieben für Planung und Ausführung vorweisen. Es ist mind. ein Referenzprojekt (Deutschland) mit einer Beratungsdauer über mind. 3 Jahren nachzuweisen.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass für Los 1 und Los 2 keine Nebenangebote (Alternativangebote) entgegen II.2.10) zugelassen sind.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.