Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Gottmadingen nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/100
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 045-118134)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gottmadingen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 78244
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gottmadingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Gottmadingen nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Gottmadingen beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in Fassung vom 18.08.2020 sowie der VwV Breitbandmitfinanzierung des Landes Baden-Württembergs an den Konzessionsnehmer zu fördern. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die unterversorgten Gebäudeanschlüsse in den verschiedenen Gebieten der Gemeinde Gottmadingen über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Diese Lose teilen sich wie folgt auf:
- unterversorgte Adressen „Weiße Flecken“ (Los 1) mit ca. 164 Adressen nebst Option „Randegg“ mit ca. 35 Adressen
- Gewerbegebiete „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ (Los 2) mit ca. 114 Adressen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(3) Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute NGA-Netze. Vom Bewerber sind Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen in Landkreisen und/oder Gemeinden vorzulegen. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 24 Monaten ab Zuschlag/Projektbeginn ausgebaut haben. Der Ausbau muss innerhalb der letzten drei Jahre (Abnahme frühestens ab 1.1.2019) erfolgt sein. Die Abnahme muss erfolgt sein.
Zu (3) "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute NGA-Netze":
Los 1: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
Los 2: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
(3) Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute NGA-Netze. Vom Bewerber sind Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen in Landkreisen und Gemeinden vorzulegen. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 24 Monaten ab Zuschlag/Projektbeginn ausgebaut haben. Der Ausbau muss innerhalb der letzten fünf Jahre (Abnahme frühestens ab 1.1.2017) erfolgt sein.
Zu (3) "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute NGA-Netze":
Los 1: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
Los 2: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.