L 136, Ersatzneubau Rurbrücke Jülich, Hochwasserschaden Referenznummer der Bekanntmachung: 05_44-1094-B_44-21-0073
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
L 136, Ersatzneubau Rurbrücke Jülich, Hochwasserschaden
L 136, Ersatzneubau Rurbrücke Jülich.
Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen 52428 Jülich
Ersatzneubau einer 3-feldrigen Brücke mit einer Gesamtlänge von ca. 85 m und einer Breite von ca. 17,75 m.
Radwegeunterführung mit einer Länge von ca. 18 m sowie eienr lichten Weite von 4,0 m und und einer lichten Höhe von 2,50 m
Die Straßenbauarbeiten umfassen:
ca. 2.265 m2 Asphalt aufnehmen
ca. 10.000 m³ Erdarbeiten einschl. Aufnahme ungebundener Tragschichten
ca. 1.200 m3 Frostschutzschicht
ca. 1.040 t Asphalttragschicht für Fahrbahnen und Radwege
ca. 1.500 m² Asphaltbinderschicht
ca. 760 m2 Asphaltdeckschicht für Radwege
ca. 2.600 m2 Asphaltdeckschicht für Fahrbahnen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M13).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis der Herstellerqualifikation für das Schweißen von Aufstellvorrichtungen aus Stahl für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken 2018, ZTV VZ 2011 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen).
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., RAL GZ 628 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2010)
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (TLP VZ 2011 - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen).
- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Ver-tragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 04/2019)".
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVD981
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]