SSB Palas u. Kapelle - Rohbau u. Stahlbauertüchtigung (Treppenhaus) Referenznummer der Bekanntmachung: V22/60/040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Palas u. Kapelle - Rohbau u. Stahlbauertüchtigung (Treppenhaus)
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die nachfolgend beschriebenen Rohbauarbeiten werden im Bereich des Kapellengebäudes ausgeführt. Darin ist zunächst das Treppenhaus angeordnet, das die Ebenen Untergeschoss, Erdgeschoss, die beiden Obergeschosse mit dem Dachgeschoss verbindet. Seitlich daran liegt in EG und UG der Küchenbereich, darüber befindet sich der über 2 Etagen reichende Kapellenraum.
Aufzug, Treppenhaus
Im Treppenhaus dieses Gebäudes wird ein Aufzugsschacht eingezogen. Dazu werden die bestehenden Decken und Treppenläufe abgebrochen und neu gebaut. Das Gebäude muss im Untergeschoss unterfangen werden. Im Dachgeschoss werden Stahlträger als Deckenkonstruktion mit Auflagertaschen eingebracht. Für diese Arbeiten sind umfangreiche Abstützungskonstruktionen im Gebäude erforderlich.
Der Bauablauf für die Arbeiten im Treppenhaus ist wie folgt vorgesehen:
1.) Abbruch Decken und Treppen E2 bis zum E0 (Boden E0 bleibt erhalten)
2.) Umbau Küche = keine weiteren Tätigkeiten am TRH bis Umbau Küche abgeschlossen ist!
3.) Abbruch Decke, Wände und Treppe U1
4.) Aushub für neue Gründung und mögliche Unterfangung der Bestandswände (ggf. horizontale Abstützungen erforderlich)
5.) Erstellung neue Gründung für Aufzug mit Bodenplatte
6.) Vergrößerung der Türöffnung im U1 (TWP-AB-XX-02-002-5)
7.) Erstellung neue Wände im U1 und Decke über U1
8.) Vergrößerung der Türöffnung im E0
9.) Erstellung Treppen und Decken bis E2
10.) Einbau neue Stahlträger unter Holzbalkendecke über E2 mit Abstrebung für die Aufzugskonstruktion
11.) Abbruch vorh. Stahlbetonbalken unter Holzbalkendecke über E2
12.) Abbruch Ausfachungen Holzbalkendecke über E2
13.) Verstärkung der Holzbalkendecke über E2
14.) Ertüchtigung Dachkonstruktion, Umbau Binder, Ausbau obere Balkenlage und Einbau Stahlträger für die Aufzugskonstruktion
15.) Herstellen neue Öffnung in Holzbalkendecke über E2 (für Aufzug)
Küche
Unterhalb der Küche wird der bestehende Keller abgebrochen, tiefer ausgeschachtet und mit Fundamenten, Bodenplatte, Wänden und Decke über dem UG neu hergestellt. Das darüber liegende Gebäude, mit dem Kapellenbereich, ist während der Bauzeit mit Stützen und Tragkonstruktionen abzusichern.
Auch für diesen Bereich ist ein Bauablauf einzuhalten:
1.) Einbau bauzeitliche Abstützung Kapellen-Decke
2.) Abbruch Decke über U1, Verfüllung im U1 und Bodenplatte
3.) Aushub für neue Gründung und mögliche Unterfangung der Bestandswände (ggf. horizontale Abstützungen erforderlich)
4.) Erstellung neue Gründung mit Bodenplatte, Stützen, Wände und Decke U1
5.) Verstärkung Stahlstütze im E0 (Ummantelung)
6.) Erweiterung der vorhandenen Wandöffnungen zur Lüftungszentrale und zum WC-Anbau Kapelle
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die nachfolgend beschriebenen Rohbauarbeiten werden im Bereich des Kapellengebäudes ausgeführt. Darin ist zunächst das Treppenhaus angeordnet, das die Ebenen Untergeschoss, Erdgeschoss, die beiden Obergeschosse mit dem Dachgeschoss verbindet. Seitlich daran liegt in EG und UG der Küchenbereich, darüber befindet sich der über 2 Etagen reichende Kapellenraum.
Aufzug, Treppenhaus
Im Treppenhaus dieses Gebäudes wird ein Aufzugsschacht eingezogen. Dazu werden die bestehenden Decken und Treppenläufe abgebrochen und neu gebaut. Das Gebäude muss im Untergeschoss unterfangen werden. Im Dachgeschoss werden Stahlträger als Deckenkonstruktion mit Auflagertaschen eingebracht. Für diese Arbeiten sind umfangreiche Abstützungskonstruktionen im Gebäude erforderlich.
Der Bauablauf für die Arbeiten im Treppenhaus ist wie folgt vorgesehen:
1.) Abbruch Decken und Treppen E2 bis zum E0 (Boden E0 bleibt erhalten)
2.) Umbau Küche = keine weiteren Tätigkeiten am TRH bis Umbau Küche abgeschlossen ist!
3.) Abbruch Decke, Wände und Treppe U1
4.) Aushub für neue Gründung und mögliche Unterfangung der Bestandswände (ggf. horizontale Abstützungen erforderlich)
5.) Erstellung neue Gründung für Aufzug mit Bodenplatte
6.) Vergrößerung der Türöffnung im U1 (TWP-AB-XX-02-002-5)
7.) Erstellung neue Wände im U1 und Decke über U1
8.) Vergrößerung der Türöffnung im E0
9.) Erstellung Treppen und Decken bis E2
10.) Einbau neue Stahlträger unter Holzbalkendecke über E2 mit Abstrebung für die Aufzugskonstruktion
11.) Abbruch vorh. Stahlbetonbalken unter Holzbalkendecke über E2
12.) Abbruch Ausfachungen Holzbalkendecke über E2
13.) Verstärkung der Holzbalkendecke über E2
14.) Ertüchtigung Dachkonstruktion, Umbau Binder, Ausbau obere Balkenlage und Einbau Stahlträger für die Aufzugskonstruktion
15.) Herstellen neue Öffnung in Holzbalkendecke über E2 (für Aufzug)
Küche
Unterhalb der Küche wird der bestehende Keller abgebrochen, tiefer ausgeschachtet und mit Fundamenten, Bodenplatte, Wänden und Decke über dem UG neu hergestellt. Das darüber liegende Gebäude, mit dem Kapellenbereich, ist während der Bauzeit mit Stützen und Tragkonstruktionen abzusichern.
Auch für diesen Bereich ist ein Bauablauf einzuhalten:
1.) Einbau bauzeitliche Abstützung Kapellen-Decke
2.) Abbruch Decke über U1, Verfüllung im U1 und Bodenplatte
3.) Aushub für neue Gründung und mögliche Unterfangung der Bestandswände (ggf. horizontale Abstützungen erforderlich)
4.) Erstellung neue Gründung mit Bodenplatte, Stützen, Wände und Decke U1
5.) Verstärkung Stahlstütze im E0 (Ummantelung)
6.) Erweiterung der vorhandenen Wandöffnungen zur Lüftungszentrale und zum WC-Anbau Kapelle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SSB Palas u. Kapelle - Rohbau u. Stahlbauertüchtigung (Treppenhaus)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es liegen keine wertbaren Angebote vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.