Hill-Speicher, Am Mittelhafen 42, Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 410
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster, Westfalen
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfm-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hill-Speicher, Am Mittelhafen 42, Münster
Die Umnutzung des Gebäudes bedingt eine komplette Neuinstallation der sanitären Infrastruktur. Im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss werden neue Sanitärkerne errichtet. Zur Trinkwarmwasserbereitung werden 2 zentrale Warmwasserbereiter installiert.
48155 Münster, Westfalen
Im Bauvorhaben fallen folgende Arbeiten an:
- Errichtung von 3 Sanitärkernen
- Neuinstallation der Versorgungsleitungen Trinkwasser und Abwasser (Gebäudelänge ca. 60 m Gebäudebreite ca. 30 m)
- Errichtung von 2 zentralen Warmwasserbereitungsanlagen
- Neubau eines Fettabscheiders für Küche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärtechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster, Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur
wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15
Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der
betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser
Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]