Anmietung von Kopier- und Drucksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Kopier- und Drucksysteme
Es ist vorgesehen, dass neue Multifunktionssysteme (Mufos) sowie neue Drucker in acht Leistungskategorien (LK) im Rahmen eines Mietvertrages inklusive der Verbrauchsmaterialien im Rahmen eines Pay per Site Betriebsmodell neu beschafft werden.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 72 Kalendermonate und beginnt nach mängelfreier Abnahme zum 01.01.2023. Die Hardware-Miete und die Verbrauchsmengen werden entsprechend der tatsächlich angefallenen Mengen und Zeiten abgerechnet.
Die aufzustellenden Mufos und Drucker auf DIN A3 und DIN A4 Basis unterscheiden sich nach unterschiedlichen Kriterien, wie Druckart (s/w oder Farbe), nach Geschwindigkeit und nach Zusatzausstattung.
Rathaus Stadt Geilenkirchen Markt 9 52511 Geilenkirchen Der Großteil der Geräte wird für das Rathaus der Stadt Geilenkirchen benötigt.
Eine detaillierte Aufstellung der Standorte inklusive Außenstellen, Schulen, etc. ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Es werden insgesamt 96 Multifunktionssysteme und Drucker benötigt:
- 3 x Mufos LK 1, mit mind. 32 Seiten/Minute A4 s/w + 16 Seiten/Minute A3 s/w
- 2 x Mufos LK 2, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + 20 Seiten/Minute A3 s/w
- 25 x Mufos LK 3, mit mind. 25 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 12 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 11 x Mufos LK 4, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 20 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 1 x Mufos LK 5, mit mind. 70 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe + 35 Seiten/Minute A3 s/w + Farbe
- 44 x Drucker LK 6, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w
- 9 x Drucker LK 7, mit mind. 45 Seiten/Minute A4 s/w
- 1 x Drucker LK 8, mit mind. 40 Seiten/Minute A4 s/w + Farbe
Die Laufzeit des Mietvertrages für die Mufos und Drucker beginnt am 01.01.2023 und hat eine Mindestlaufzeit von 72 Monaten bis zum 31.12.2028. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die neue Kündigungsfrist beträgt weiter sechs Monate zum jeweiligen neuen Vertragsende.
Sofern die vorhandenen Mufos und Drucker über den 01.01.2029 hinaus länger angemietet werden sollen, ist der Mietpreis seitens des AN nach unten zu reduzieren. Hierüber erstellt der AN dem AG ein Angebot.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis zur Berufsausübung im jeweiligen Staat (§ 44 I VgV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Je nach Rechtsvorschrift des Staates der Niederlassung.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 IV Nr. 4 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 IV Nr. 2 VgV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer betrieblichen/beruflichen Haftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung), innerhalb der Gültigkeit
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen gemäß Beschreibung (§ 46 III Nr. 1 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dem Angebot sind mind. fünf Referenzinstallationen, sofern möglich, bei öffentlichen AG aus den letzten Jahren (2018 bis 2022) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters beizufügen. Die Referenzinstallationen sollten mit den angebotenen Mufos und Drucker sowie Mengen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen folgende Bedingungen mindestens erfüllen.
1. Die installierten Mufos und Drucker (Fabrikat xy) müssen mit denjenigen des angebotenen Angebotes (=Fabrikat xy) entsprechend sein.
2. Je Installation müssen mindestens 30 Mufos und mindestens 30 Drucker installiert sein.
3. Von den 5 LK der Mufos müssen mindestens drei Leistungsklassen bei dem jeweiligen Referenzkunden installiert sein.
4. Das Mufo der LK 5 oder gleichwertig muss mindestens bei 2 Referenzkunden installiert sein.
5. Bei allen Referenzkunden muss die Managementsoftware installiert sein.
Die Referenzangaben sind in der Anlage des Angebotsschreibens aufzuführen. Hierzu muss der Name der Referenz, der projektverantwortliche Mitarbeiter der Referenz und die Kontaktdaten für eine Kontaktaufnahme zur Überprüfung der Referenz angegeben werden.
Bei Bedarf sind weitere Referenzinstallationen, die dem ausgeschriebenen Mufos und Drucker in Umfang und Konfiguration entsprechen, nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028/2029
Hinweis: Sofern die einzureichenden Eignungsnachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar sind, genügt die Angabe der Zertifikatsnummer im Angebotsschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYZE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union